Bundesgerichtshof

Was Schwiegereltern bei Scheidung zurückfordern können


Claudia Mittmeyer

Schwiegereltern können nach der Scheidung der Ehepartner ein dem Schwiegerkind geschenktes Haus unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern – und zwar bis zu zehn Jahre nach der Scheidung. Das entschied der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 3. Dezember 2014, Aktenzeichen XII ZB 181/13). Damit machten die Karlsruher Richter einen deutlichen Unterschied zwischen Geldschenkungen, die nur drei Jahre lang zurückgefordert werden können, und Grundstücksschenkungen. Voraussetzungen für die Rückforderung sind, dass die Schenkung – auch für das Schwiegerkind – erkennbar mit Blick auf den dauerhaften Fortbestand der Ehe erfolgte und dass „ein Festhalten an der Schenkung für die Schwiegereltern unzumutbar“ ist.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(24):3-3