Dr. Christine Ahlheim
Der Dezember 2014 wurde für gesetzlich Krankenversicherte spannend, da ihre Kassen die neuen Beitragssätze bekannt gaben. Weitgehend einig war man sich offenbar bei TK (15,4 %), DAK und Barmer GEK (beide 15,5 %); etliche andere Kassen liegen zum Teil deutlich darunter (siehe www.gkv-zusatzbeitraege.de).
Die Apotheker müssen sich auf Änderungen beim Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz einstellen: Das Bundesverfassungsgericht befand in seinem Urteil vom 16. Dezember 2014 (Aktenzeichen 1 BvL 21/12) u.a., dass es zwar im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers liege, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, steuerlich zu begünstigen. Unverhältnismäßig sei jedoch die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme. Die bisherigen Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar, der Gesetzgeber muss aber spätestens bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Dass dies durchaus auch früher der Fall sein könnte, hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bereits angedeutet.
Unser AWA-Musterdepot basiert auf den 12 dividendenstärksten Papieren aus dem DAX. Dabei werden zweimal jährlich Umschichtungen vorgenommen, die allein an der Entwicklung der Dividendenrendite der einzelnen Titel orientiert sind. Zum Jahreswechsel erfolgte eine neuerliche Überprüfung der Depotzusammensetzung. Wie das Musterdepot nun aussieht, können Sie entweder in der AWA-Ausgabe Nr. 2 vom 15. Januar lesen oder aber bereits am 5. Januar im Internet-Auftritt des AWA unter www.awa-dav.de im Bereich „Aktuelles“ erfahren.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(01):2-2