Dr. Christine Ahlheim
Eigentlich hätte man nach dem EuGH-Urteil vom 19. Mai 2009, durch das die europarechtliche Zulässigkeit des Fremdbesitzverbots bestätigt wurde, erwarten können, dass endlich Ruhe einkehrt im Kampf um die Deregulierung des deutschen Apothekenwesens. In Deutschland selbst ist dies derzeit – abgesehen von den gebetsmühlenartig erhobenen Forderungen des GKV-Spitzenverbands – weitgehend der Fall. Die größere Gefahr lauert indes im Ausland.
Neben den derzeit noch nicht genau absehbaren Konsequenzen des Freihandelsabkommens TTIP für die Apotheken geben auch die jüngsten Attacken der Europäischen Kommission auf die freien Berufe Anlass zur Sorge. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat die Brüsseler Behörde die Bundesregierung aufgefordert, bestimmte Regelungen für Steuerberater, Architekten und Tierärzte zu rechtfertigen. Gelingt dies nicht, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Zu befürchten ist dann ein Dammbruch: So ist neben der Abschaffung der Gebührenordnungen denkbar, dass sich zukünftig Branchenfremde in die Kanzleien von Anwälten und Steuerberatern einkaufen können.
Die Apotheker, die ja auch zu den freien Berufen gehören, müssen angesichts dieser Deregulierungswut der EU-Kommission weiterhin auf der Hut sein – und die Politik stets aufs Neue vor den Gefahren entsprechender Eingriffe warnen. Denn ob allein das EuGH-Urteil das Fremdbesitzverbot auf Dauer schützen kann, ist keineswegs sicher.
Dr. Christine Ahlheim M.A. Apothekerin
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(11):2-2