Prof. Dr. Reinhard Herzog
Seit 1. Juli hat auf Rezepten auch der Vorname und die Telefonnummer des verordnenden Arztes vermerkt zu sein, ansonsten ist mit Retaxationen wegen Formfehlern zu rechnen. Zumindest die Ersatzkassen haben inzwischen erklärt, dass sie wegen des Fehlens dieser Angaben bis zum 30. September 2015 nicht retaxieren werden.
Die ABDA bekommt ein neues Apothekerhaus. In der ABDAMitgliederversammlung Anfang Juli stimmte eine große Mehrheit für den 31,5 Mio.€ teuren Neubau. Wie ABDA-Präsident Friedemann Schmidt anschließend versicherte, soll dies bei den ABDA-Mitgliedsorganisationen aber nicht zu Beitragserhöhungen führen.
Geht es nach dem Gesundheitsausschuss der Länder, so sollen die Apotheker beim Medikationsplan im geplanten E-Health-Gesetz einbezogen werden. In seiner Empfehlung zum Gesetzentwurf verweist der Gesundheitsausschuss darauf, dass GKV-Versicherte die Wahlmöglichkeit haben sollten, ob sie ihren Medikationsplan von einem Arzt oder von einer Apotheke erstellen lassen wollen.
Ob eine entsprechende Einbindung auch mit einer angemessenen Honorierung einhergehen wird, steht auf einem anderen Blatt: Wie die für das E-Health-Gesetz zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Katja Leikert, gegenüber DAZ.online äußerte, sei es ohnehin Aufgabe von Ärzten und Apothekern, für Arzneimitteltherapiesicherheit zu sorgen. Von daher stelle sich für sie die Frage nach einem Extra-Honorar derzeit nicht.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) scheint unter keinem guten Stern zu stehen: Erst im Januar 2015 wurde sie flächendeckend und verbindlich eingeführt, nun ist aus Gründen des Datenschutzes bereits wieder ein Austausch erforderlich. Dieser soll bis Ende 2017 erfolgen und mit zusätzlichen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe verbunden sein. Der Austausch ist nötig, da die derzeitige elektronische Gesundheitskarte nicht den neuen Vorgaben für die Verschlüsselung der sensiblen Patientendaten genügt, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einer technischen Richtlinie erlassen hat.
Während Jens Spahn inzwischen seine neue Stelle als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble angetreten hat, ist die Position des neuen gesundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion derzeit noch unbesetzt. Diese soll die sächsische Bundestagsabgeordnete Maria Michalk übernehmen, die bislang im Gesundheitsausschuss der Union als Obfrau fungiert. Mit der Wahl von Michalk wird zum Ende der parlamentarischen Sommerpause gerechnet.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(14):2-2