Skonti-Prozess

Etappensieg für AEP


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Der Arzneimittelgroßhändler AEP hat im Streit um gewährte Rabatte und Skonti einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Aschaffenburg wies die Klage der Wettbewerbszentrale gegen das Konditionenmodell von AEP ab. Nach Ansicht des Gerichts sind Skonti nicht mit sonstigen Rabatten gleichzusetzen.

AEP gewährt seinen Kunden auf Rx-Artikel zusätzlich zu Rabatten in Höhe von 2% bis 3% ein Skonto von 2,5%. Damit übersteigen Skonto und Rabatt zusammengerechnet den prozentualen Höchstzuschlag von 3,15% – was nach Ansicht der Wettbewerbszentrale unzulässig ist.

Der Rechtsstreit geht aller Voraussicht nach in die nächste Runde. Die Wettbewerbszentrale hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(21):3-3