Prof. Dr. Reinhard Herzog
Das Bundeswirtschaftsministerium will bekanntlich im Rahmen eines Forschungsprojekts das Apothekenhonorar neu bemessen. Auf die entsprechende Ausschreibung lagen zum Angebotsschluss am 15. Dezember nun drei Angebote vor. Wer den Zuschlag erhält, wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 feststehen.
Für das dritte Quartal 2015 wurde mit Beschlussfassung des Geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen Apothekerverbandes die Höhe der Notdienstpauschale für jeden voll geleisteten Nacht- und Notdienst auf 261,97 € festgelegt. Dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahresquartal um 3,31 €, in dem jeweils 258,66 € zur Auszahlung kamen. Im zweiten Quartal 2015 betrug die Pauschale noch jeweils 266,12 €. Insgesamt haben 20.139 Apotheken im Zeitraum von Juli bis September 2015 104.843 voll zu berücksichtigende Nacht- und Notdienste geleistet.
DAK-Versicherte müssen 2016 deutlich tiefer in die Tasche greifen: Der Beitragssatz der DAK-Gesundheit beträgt dann insgesamt 16,1 % (2015: 15,5 %). Darin enthalten ist der allein von den Arbeitnehmern zu tragende kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der von 0,9 % auf 1,5 % angehoben wird.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(01):2-2