Alternative zu Niedrigzinsen

Dividendenrendite


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Gerade bei soliden Langzeit-Aktien macht eine nachhaltig gezahlte Dividende einen bedeutenden Teil der Gesamtrendite aus. Leider halten bei den jährlichen Ausschüttungen auch andere die Hand auf – und das ist bei Auslandswerten nicht nur der deutsche Fiskus allein.

Dividenden werden i.a. aus bereits im ausschüttenden Unternehmen mit Körperschaftsteuer belegten Gewinnen bezahlt. Beim Aktionär (im Privatvermögen) greift dann „nur“ die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag von 5,5 % plus ggf. Kirchensteuer i.H. von 8 % oder 9 %. Damit werden im Minimum 26,375 % fällig. Nur in Sonder- oder Altfällen greift noch das „Halbeinkünfteverfahren“, bei welchem die Hälfte der Dividende dann allerdings mit dem persönlichen Steuersatz besteuert wird, was nicht weiter vertieft werden soll. Die Renditeberechnung bei einer deutschen Aktie sähe jetzt beispielhaft so aus:

Kaufkurs 100 €, Dividendenausschüttung 5,00 €, darauf 25 % Abgeltungsteuer plus „Soli“, macht unter dem Strich noch 3,68 € respektive 3,68% Nettorendite.

Entscheidend für die solide Aktienauswahl ist aber nicht nur eine hohe Ausschüttung. Wenn diese nur mit Mühe aus dem laufenden Gewinn bestritten oder gar aus den Rücklagen bezahlt werden muss, führt dies mutmaßlich nicht gerade zu steigenden Kursen, denn es fehlen dann meist die Ressourcen für Zukunftsinvestitionen, oder die Substanz schrumpft gar. Wenn die Kurse Jahr für Jahr stärker sinken als die Dividende einbringt, haben Sie unter dem Strich danebengegriffen! Nur nach der Kennzahl „Dividendenrendite“ zu selektieren, ist also riskant. Sehr hohe Renditen weit über dem Durchschnitt des jeweiligen Aktiensegmentes sind sogar teils ein Warnsignal. Beim DAX liegt die durchschnittliche Brutto-Dividendenrendite zurzeit bei 2,6 %, im MDAX bei 2,5 %.

Auslandswerte

Ausländische Werte zahlen traditionell teils deutlich höhere Dividenden als heimische. Leider hält der dortige Fiskus auch gern die Hand auf. So werden dort, von Land zu Land unterschiedlich, pauschale Steuerabzüge(„Quellensteuern“) auf den Ausschüttungsbetrag vorgenommen, oft um 20 % bis 30 % (siehe Tabelle). Einen bedeutenden Teil davon, aber nicht immer alles, kann bei Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens hier automatisch angerechnet werden, gedeckelt jedoch bei 15 %.

Beispiel für o.a. Aktie, nun aber mit 25 % Steuerabzug im Ausland bei 15 % Anrechnung hierzulande: 25 % auf 5,00 € Dividende = 1,25 € „Quellensteuer“. 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive „Soli“ auf 5,00 € = 1,32 €. Angerechnet werden 15 % auf 5,00 € = 0,75 €. Es bleiben 5,00 € – 1,25 € – 1,32 € + 0,75 € = 3,18 € bzw. 3,18% Nettorendite bei 100 € Kaufkurs.

Die Differenz der ausländischen „Quellensteuer“, im Beispiel 1,25 €, zu den hier angerechneten 0,75 €, also 0,50 € bzw. 10 Differenz-%, kann meist bei den Finanzbehörden im Ausland geltend gemacht werden (Näheres unter www.bzst.de, Navigation – Steuern international). Während das z. B. in der Schweiz recht unbürokratisch und flott vonstatten geht (und sich lohnen kann, da die Schweiz 35 % abzieht, bei nur 15 % Anrechnung hier), sind die Verfahren in anderen Ländern weit aufwendiger und z. T. äußerst langwierig. Geht es nicht um große Summen, wird man wohl oftmals lieber verzichten. Damit halbiert sich die ursprüngliche Brutto-Dividendenrendite nicht selten in etwa. Teils bieten die Depotbanken einen entsprechenden „Einzugsservice“ an – gegen Gebühren, die sich durch den Ertrag oftmals nicht rechtfertigen lassen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(11):16-16