Brötchen-Gutscheine

Erlaubt für Rezepte?


Dr. Michael Brysch

Ist die Abgabe von Brötchen-Gutscheinen bei Rx-Rezept-Einlösung in deutschen Apotheken zulässig? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Berufungsverfahren (Urteil vom 02.11.2017, Aktenzeichen: 6 U 164/16): Die Wettbewerbszentrale hatte dagegen geklagt, dass eine Darmstädter Apothekerin ihren Kunden für die Einlösung von Rx-Rezepten Gutscheine über „zwei Wasserweck oder ein Ofenkrusti“ – einzulösen in einer nahegelegenen Bäckerei – abgegeben hatte. Der Grund für die Klage: Ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung. Das OLG Frankfurt untersagte der Apothekerin nun die Gutscheinabgabe. Die „Inländerdiskriminierung“ nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 wurde zwar thematisiert, spiele aber hier keine Rolle.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2017; 42(24):3-3