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In aller Kürze


Dr. Michael Brysch

Schenken Sie Ihren Mitarbeitern etwas zu Weihnachten? Es kann sich lohnen! Laut einer Studie der Aktion Mensch und des Marktforschungsinstituts ipsos freuen sich 79% der 1.000 befragten Beschäftigten über Geschenke ihres Arbeitgebers, 66% sind anschließend motivierter und 61% finden ihren Chef danach sympathischer.

Nach dem Erwerb eines Mietobjekts überwacht das Finanzamt die Ausgaben des Vermieters für mindestens drei Jahre. Summieren sich in dieser Zeit die „Erhaltungsaufwendungen“ netto (d.h. ohne Umsatzsteuer) auf einen Betrag, der 15% der Gebäudeanschaffungskosten erreicht bzw. übersteigt, schnappt die Steuerfalle zu. Die dem Grunde nach sofort als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen werden rückwirkend in „Herstellungskosten“ umqualifiziert und sind dann nur noch über die Abschreibung zu berücksichtigen. Entgegen früherer Ansicht zählen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ggf. auch klassische Schönheitsreparaturen zu den anschaffungsnahen Aufwendungen (vgl. AWA 16/2017). Dem Bundesfinanzministerium zufolge gilt die verschärfte Rechtslage allerdings noch nicht für Gebäude, die durch einen vor dem 01.01.2017 abgeschlossenen Kaufvertrag angeschafft wurden (Schreiben vom 20.10.2017, Aktenzeichen: IV C 1 – S 2171-c/09/ 10004 :006). Betroffene Vermieter müssen dies jedoch ausdrücklich beantragen, z.B. im Rahmen der Steuererklärung!

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2017; 42(24):2-2