Prof. Dr. Reinhard Herzog
Volle 19% Mehrwertsteuer auf Arzneimittel – ein Ärgernis!?
Wäre es für die Apotheke wirklich von Vorteil, die Mehrwertsteuer für verschreibungspflichtige bzw. – im erweiterten Szenario – für alle Arzneimittel entweder auf 7% zu senken oder gar ganz wegfallen zu lassen, wie es immer wieder gefordert wird? Wer würde bei der heutigen Gesetzeslage gewinnen, wer an welchen Stellen verlieren?
Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 24/2017:
„Gewinnkosmetik“ durch „Warenlagerkosmetik“? Das ist punktuell tatsächlich erst einmal möglich, denn der relevante Rohertrag entspricht dem Nettoumsatz minus den getätigten Wareneinkäufen plus dem Warenbestand am Jahresanfang minus dem Warenbestand am Jahresende. Oder kürzer: Rohertrag = Nettoumsatz minus Wareneinsatz. Will heißen: Ein niedrigerer Warenbestand am Jahresende zur Inventur drückt insoweit den Ertrag. Nur: Irgendwo muss die Ware ja bleiben. Wenn sie nicht verkauft, aber eingekauft wurde, füllt sich das Lager und umgekehrt. Und wenn Sie das Warenlager reduzieren, müssten Sie im Gegenzug auch weniger einkaufen. Über längere Perioden gemittelt gleicht sich das also aus, irgendwann holt Sie diese „Kosmetik“ wieder ein.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(01):3-3