Prof. Dr. Reinhard Herzog
Die „Bürgerversicherung“ ist wieder im Gespräch:
Gegen die Vereinheitlichung von GKV und PKV laufen die Ärzte Sturm, bringt ein Privatpatient doch zwei- bis dreimal mehr Honorar ein. Was würden aber die Apotheken dann schlimmstenfalls einbüßen?
Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 1/2018:
Eine Senkung bzw. ein Wegfall der Mehrwertsteuer (MwSt) auf Arzneimittel hätte gegensätzliche Effekte. Auf der Negativseite stünde der Rx-Kassenabschlag, als Bruttobetrag i.H.v. 1,77 € festgelegt. Heute bleiben bei 19% MwSt nur 1,49 € netto, bei 7% MwSt wären es 1,65 €, bei 0% 1,77 €. 37.000 Rx-Packungen in der Durchschnittsapotheke bedeuten ein Ertragsminus von rund 5.900 € (7% MwSt) bzw. fast 10.400 € (völlige MwSt-Befreiung). Entlastet würden die Kassen (GKV und PKV) um etwa 4,7 Mrd. € bzw. gar 7,5 Mrd. €. Wären auch Non-Rx-Arzneimittel betroffen, würde wohl ein Teil der MwSt-Senkung im freikalkulierten OTC-Bereich nicht 1:1 in Preissenkungen fließen. Hier stecken heute rund 700 Mio. € MwSt (je Apotheke gut 35.000 €), bei 7% wären es noch 250 Mio. € (12.500 € je Apotheke, also 22.500 € weniger) bzw. bei Wegfall gar 0 €. So ließen sich obige Einbußen möglicherweise (teil-)kompensieren.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(02):2-2