Prof. Dr. Reinhard Herzog
Neue Dienstleistungen sollen ja die Zukunft sichern:
Dazu heute eine Recherche-Aufgabe. U.a. wird das Impfen in Apotheken vorgeschlagen. Nehmen wir an, es würde gar ein Drittel aller Impfungen in Apotheken vorgenommen, zu einem vernünftigen Preis (Annahmen treffen!) – welche Ertragsgrößenordnung könnte winken?
Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 2/2018:
Der „Worst Case“ bei der Einführung einer „Bürgerversicherung“ wäre für die Apotheken die Übertragung der GKV-Bedingungen auf den Gesamtmarkt. So werden jährlich knapp 120 Mio. Rx-Packungen privat verordnet, 6.000 je Apotheke. Würde auf diese dann ein Abschlag i.H. von 1,49 € netto (1,77 € brutto) je Packung fällig, entspräche das im Schnitt immerhin rund 9.000 € Rohertragseinbuße je Apotheke – sicher nicht existenziell, aber doch spürbar. Weitere Effekte hinsichtlich Verordnungs- und Erstattungspraktiken kämen hinzu: So werden auf Privatrezepten diverse Non-Rx-Arzneimittel und Hilfsmittel verordnet, die in der GKV ausgeschlossen sind. Der Gesamteffekt wären wohl maximal etwa 10.000 € Rohertragsverlust – es sei denn, es käme zu gesetzgeberischen Kompensationen, über die bei den Ärzten bereits diskutiert wird.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(03):2-2