Dr. Michael Brysch
Ein Teileigentümer darf seine zur beruflich-gewerblichen Nutzung bestimmte Gebäudeeinheit nur nach einer Änderung der Teilungserklärung in Wohnraum umwandeln. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 23.03.2018, Aktenzeichen: V ZR 307/16). Im konkreten Fall ging es um ein Ärztehaus, dessen Einheiten der Teilungserklärung zufolge „ausdrücklich beruflich oder gewerblich, insbesondere auch als Apotheke oder Arztpraxis genutzt werden“ sollten. Der Eigentümer einer Einheit, die vormals als Arztpraxis genutzt worden war, hatte seine Einheit aufgeteilt, umgebaut und beide Teile als Wohnraum vermietet. Damit wollte er den Wegfall der gewerblichen Mieteinnahmen kompensieren. Dagegen war von den anderen Teileigentümern, mit denen er keine Rücksprache gehalten hatte, geklagt worden.
Laut der Online-Befragung „Betriebliches Gesundheitsmanagement 2018“ der pronova BKK sind 87% der bundesweit befragten 1.650 Arbeitnehmer gestresst. Je 61% leiden unter Rückenschmerzen oder Erschöpfung, 59% fühlen sich manchmal innerlich angespannt, 54% grübeln über ihre Arbeit und 53% schlafen schlecht. All dies sind mögliche Warnzeichen für ein Burn-out. Um Schlimmeres zu vermeiden, sollten auch Sie versuchen, in Ihrer Apotheke gegen die Hauptursachen anzugehen. In der Studie waren dies ständiger Termindruck (34%), emotionaler Stress durch Kunden oder Patienten (30%) sowie Überstunden und schlechtes Arbeitsklima (je 29%).
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(10):2-2