Dr. Michael Brysch
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
waren auch Sie am Pfingstsamstag unter jenen fast zehn Millionen Zuschauern, die die „Royal Wedding“ von Meghan Markle und Prinz Harry im deutschen Fernsehen verfolgt haben? Wissen Sie dann auch, dass das britische Königshaus intern – durch Prinz Philip geprägt – „Die Firma“ genannt wird? „Die Firma“? Warum denn das? Was bieten die Royals ihren „Kunden“ – sprich: der Öffentlichkeit? Vielleicht sind es am ehesten „Balsam für die geschundene Patrioten-Seele“ und „königliche Unterhaltung“, wie es sich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ lesen ließ? Dabei ähnele das Königshaus ökonomisch betrachtet einem öffentlichen Gut – einem Gut also, für das, grob gesagt, zwar jeder zahlen muss, das aber auch jedem Nutzen stiften kann.
Was nun hat das Ganze mit Apotheken zu tun, werden Sie sich jetzt wahrscheinlich fragen? Ganz einfach: Deren zentrale Aufgabe – nämlich die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung – lässt sich ebenfalls als öffentliches Gut ansehen. Dies hat beispielsweise Prof. Dr. Uwe May in der „Deutschen Apotheker Zeitung“ 48/2016 ausführlich erörtert. Anders als der „Patrioten-Balsam“ und die „königliche Unterhaltung“ kann die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung jedoch für unsere Patienten überlebensnotwendig sein.
Wenn also der britische Staat nach Einschätzung des Hochzeitsplanungsunternehmens Bridebook rund 30 Mio. Pfund allein für die Sicherheitsmaßnahmen bei der „Royal Wedding“ aufwendet: Darf der deutsche Staat da knauserig sein, insoweit es darum geht, die Arzneimittelversorgung seiner Bevölkerung sicherzustellen?
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Dr. Michael Brysch
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(11):2-2