Mitarbeitergehälter

Wie Sie sich Großzügigkeit erlauben können


Karin Wahl

Gute Mitarbeiter sind das A und O, damit Ihre Apotheke „läuft“. Deswegen sollten Sie gerade auch bei der Bezahlung großzügig sein. Wie Sie entsprechende finanzielle Ressourcen dafür „freischaufeln“ können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

In Apotheken wird heutzutage händeringend nach Personal gesucht. Manche Filialen können wegen Personalmangels nicht übernommen werden, und der ein oder andere Kollege muss seine Apotheke aus dem gleichen Grund schließen. Insofern gilt es, die eigene Personalpolitik zu überdenken und nach kreativen Lösungen zu suchen, die sowohl Ihnen als Apothekenleiter nutzen als auch Ihre Mitarbeiter zufriedenstellen. Dafür gibt es viele Wege (vgl. z.B. AWA 1/2018, oder AWA 8/2018). Zentral ist auch das Gehalt.

Viele Inhaber erklären zwar, nicht übertariflich bezahlen zu können, weil der Apothekenbetrieb „das nicht hergibt.“ Der Erfahrung zufolge lässt sich dies jedoch in mehr als 90% der Fälle anzweifeln. Denn der Blick in die Finanzen bringt häufig erstaunlich viele „Luxusposten“ zutage, die nicht unbedingt gebraucht werden und bestenfalls „nice to have“ sind. Deswegen sollten Sie diesen Blick auch wagen, um Geld zu „heben“, das Sie besser für eine angemessene Bezahlung Ihrer Mitarbeiter verwenden könnten.

Ein Beispiel aus der Praxis

Während die Personalkosten in der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) eines Apothekenleiters bei nur 8% lagen, fanden sich einige Positionen, die deutliches Einsparpotenzial in sich bargen. Dies waren z.B.:

  • Incentives für Kunden in Mengen, die bei einer gezielten Abgabe nicht nötig gewesen wären (darunter Jahreskalender mit vier verschiedenen Motiven),
  • Angebot von mehreren Kundenzeitschriften, die zudem noch in zu hoher Anzahl bezogen wurden (Kosten von monatlich mehr als 600€),
  • Kosten für zwei Kraftfahrzeuge der gehobenen Klasse, die nicht für Botendienste eingesetzt wurden (der Botendienst war nämlich mit seinem eigenen Auto unterwegs),
  • die eigene Teilnahme an vielen teuren, exklusiven Fortbildungsveranstaltungen,
  • ein viel zu großes, nicht gut gepflegtes Warenlager, das zum einen zu hoher Kapitalbindung und zum anderen zu erheblichen Abschreibungen durch Verfall führte (vgl. auch AWA 10/2018).

Natürlich sollten Sie nicht darauf verzichten, die fiskalischen Möglichkeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu nutzen. Aber derartige, eventuell verzichtbare Ausgaben sollten nicht der Grund dafür sein, dass Sie Ihre Mitarbeiter unangemessen bezahlen. Denn Leistungsträger erkennen so etwas schnell und wechseln zu attraktiveren Arbeitgebern.

Deswegen überprüfen Sie doch einmal, ob es nicht auch in Ihrer Apotheke derartige Positionen gibt, um Kosten zu reduzieren. Das Eingesparte können Sie dann nicht nur für ein angemessenes, gutes Grundgehalt Ihrer Mitarbeiter verwenden, sondern beispielsweise auch für

  • bezahlte und gute Mitarbeiterfortbildungen,
  • Gehaltserhöhungen (die Sie proaktiv anbieten sollten) oder für
  • Teamprämien, wenn etwas besonders gut gemacht wurde und zu mehr Umsatz bzw. Ertrag geführt hat.

Als Grundregel gilt: Sie sollten stets in Ihre Mitarbeiter als wertvolles „Kapital“ der Apotheke investieren und sie gleichermaßen „pflegen“ wie auch wertschätzen. Denn nur so erwirtschaften Ihre Mitarbeiter den gewünschten Umsatz bzw. Ertrag und bleiben Erfolgsfaktoren für den Apothekenbetrieb. Denn jeder von ihnen bindet ein besonderes Segment von Apothekenkunden und sorgt so für ein gutes Image. Dafür allerdings muss er selbst zufrieden sein und gerne im Betrieb arbeiten.

Karin Wahl, Fachapothekerin für Offizinpharmazie, Unternehmensberatung e.K., 70195 Stuttgart, E-Mail: karin.wahl@t-online.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(11):7-7