Prof. Dr. Reinhard Herzog
Sie bleiben ein Dauerthema – diese "schlimmen" Hochpreiser:
"An einem Hochpreiser verdiene ich nichts mehr, wenn ich ihn vorfinanzieren und dafür meinen Kontokorrent in Anspruch nehmen muss!" Stimmt das, selbst wenn man einen Zins von 12% p.a. annimmt?
Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 4/2019:
30 Kapseln à 2,5 mg Wirkstoff sind monatlich für einen Kunden anzufertigen. Abrechnen können Sie einen Einkaufspreis von 400 â¬/g, 1g kostet Sie 450 â¬, 5 g 1.500 ⬠und 10 g 2.500 â¬. Eine Rezeptur erfordert 0,075 g. Da 1g somit für gute 13 Monate ausreicht (1:0,075=13,3), müssten Sie in der Regel sowieso diese Menge bestellen. Sie ahnen es: Hier hatte der Fehlerteufel zugeschlagen, denn es sollte 30 Kapseln à 25 mg heiÃen (=0,75 g je Rezeptur). Dann sieht die Rechnung anders aus: Ist es eine Chroniker-Rezeptur (nachfragen!) und der Patient ein Stammkunde, ist ein Halbjahresbedarf (0,75g·6=4,5 g) erwägenswert: Bestellen Sie einmal 5 g zu 1.500 â¬, sparen Sie verglichen fünf 1-g-Bestellungen (5·450 â¬=2.250 â¬) glatte 750 â¬. Wenn Sie einmal 10 g zu 2.500 ⬠bestellen würden, sollten Sie sich des Patienten idealerweise für 13 Monate (0,75 g·13=9,75 g) sicher sein â dafür würden Sie dann satte 2.000 ⬠gegenüber der 10-maligen 1-g-Bestellung sparen (10·450 â¬=4.500 â¬). Eine gewissenhafte Bedarfsprognose plus eine gute Kundenbindung sind hier also gefragt â und bares Geld wert!
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2019; 44(05):2-2