Michael Jeinsen
An einem Freitagmorgen vor wenigen Wochen erlebte das Team einer Apotheke im Südwesten Berlins eine böse Überraschung: In der Nacht wurde die Automatiktür aufgebrochen und der Safe samt Inhalt gestohlen. Ein Einbruch, wie er in Apotheken leider häufig vorkommt. Hier aber kam noch ein fataler Schaden hinzu: Neben einem Flügel der Automatiktür war auch der Öffnungsmechanismus beschädigt. Eine Servicefirma setzte zwar ersteren notdürftig instand, letzterer war aber irreparabel beschädigt. Und es waren keine Ersatzteile mehr erhältlich!
Nachdem ein Glaser die gesplitterte Scheibe gesichert hatte, war die Apotheke wieder einigermaßen betriebsbereit. Allerdings mit dauerhaft offener Tür – und das Ende November bei Temperaturen knapp über null Grad, Tendenz sinkend. Im Sommer wäre das tolerabel, aber Frost in der Offizin würde das beginnende Weihnachtsgeschäft ruinieren. Und gegen die offene Tür zu heizen, würde die ohnehin hohen Energiekosten exorbitant steigen lassen.
Es musste sofort eine Notlösung her: Nur einen Spalt durfte die Tür offenbleiben, und durch diese "erweiterte Notdienstklappe" wurden Kunden versorgt. Damit blieb die Offizin zwar einigermaßen warm, aber das war freilich keine Lösung für Wochen. Doch genau eine solche wurde nötig, denn eine neue Automatiktür war frühestens im Januar lieferbar. Also versuchten sich die Apothekenangestellten als "Door-(wo)men", die die Türflügel für jeden Kunden mit viel Kraftaufwand bedienten. Schnell war klar, auch das geht nicht: Zu viel Muskelkater für alle.
Provisorischer Windfang soll Wintergeschäft retten
Und nun? Apotheke schließen und Kunden vergraulen, oder kollektiv frieren? Zwar hat die Apotheke bei dieser Schadenslage bis zum Einbau der neuen Tür grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Verluste durch die Betriebsunterbrechungsversicherung. Doch das bringt keine abgewanderten Kunden zurück. Deshalb schlug der auf Apotheken spezialisierte Versicherungsmakler die Installation eines provisorischen Windfangs vor, dessen Kosten von der Versicherung übernommen wurden.
Schöne Idee, vor Ort stellte der Handwerker dann aber fest, dass eine Verschraubung an der Hauswand nicht machbar ist. Stattdessen schlägt er einen Metallvorbau mit verschließbarer Tür vor. Unliebsamer Nebeneffekt: die Sache würde rund 1.500 € teurer. Nach Klärung der Kostenübernahme wurde die freistehende Wärmeschleuse kurzfristig geliefert und aufgebaut.
Das hätte aber auch ganz anders ablaufen können: Üblicherweise muss der Inhaber den Schadensort unverändert lassen und die Versicherung informieren. Diese sendet einen Gutachter, danach ist es die Aufgabe des Inhabers, drei Kostenvoranschläge einzuholen, von denen der günstigste von der Versicherung freigegeben wird. Diese Vorgabe findet sich im "Kleingedruckten" der allermeisten Policen unter "Mitwirkungspflichten im Schadenfall".
Übrigens: Da die Schleuse nach diesem Einsatz bei anderen kaputten Apothekentüren wiederverwendet werden kann, wird sie den Vor-Ort-Service in und um Berlin künftig stärken. Dieses Argument hat den Versicherer veranlasst, die Mehrkosten der freistehenden Schleuse zu übernehmen.
Abschließende Empfehlung für alle Apothekeninhaber: Nutzen Sie den nächsten Termin mit Ihrem Vermittler, gerade auch für die Frage nach seiner Unterstützung und Erreichbarkeit im Schadenfall.
Michael Jeinsen, Diplom-Politologe und -Pädagoge, zertifizierter Berater Heilwesen (IHK), IHK-Dozent für Maklerfortbildung, 12209 Berlin, E-Mail: berlin@die-apothekerhelfer.de
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2022; 47(24):9-9