Kaufpreisaufteilung für vermietete Ferienwohnung

Finanzverwaltung zieht den Kürzeren


Helmut Lehr

Ein einheitlicher Grundstückskaufpreis ist für Zwecke der Besteuerung aufzuteilen. Da nur der Gebäudeteil steuerwirksam abgeschrieben werden kann, entbrennt nicht selten Streit über die Aufteilungsmethode. Das Finanzamt wurde nun erneut gerichtlich in die Schranken gewiesen.

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