Fehlende Tankquittungen

Steuerfalle Fahrtenbuch


Helmut Lehr

Der Geschäftswagen eines Unternehmers wird regelmäßig auch privat genutzt – zumindest gelegentlich. Die notwendige Versteuerung des Privatanteils kann mittels Fahrtenbuch erfolgen. Hierbei müssen Sie allerdings sehr penibel Buch führen und Belege sammeln.

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