Photovoltaikanlagen und Umsatzsteuer

Behalten Sie den Überblick


Helmut Lehr

Seit dem 01.01.2023 gilt für neue Photovoltaikanlagen der sogenannte Nullsteuersatz. Damit will der Gesetzgeber herkömmliche Anlagen von der Umsatzsteuer entlasten und den Betreibern viel Bürokratie ersparen. Auch für Altanlagen können Sie unter Umständen die Umsatzsteuer abwählen.

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