Dr. Hubert Ortner
Liebe Leserinnen und Leser,
na bitte, geht doch! Mit ihrem flächendeckenden Protest am 14. Juni haben die Apotheker schon mal einen beachtlichen Teilerfolg verbucht: Nullretaxationen wegen Formfehlern sollen bald ebenso der Vergangenheit angehören wie die Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel. So steht es im Lieferengpassgesetz (ALBVVG).
So weit, so gut. Doch könnte dieser Erfolg sich noch als Pyrrhussieg erweisen, wenn die Ampelkoalition bei der geforderten Honorarerhöhung weiter auf stur schaltet. Nach der Devise: Freut euch über die Zugeständnisse beim Bürokratieabbau – mehr ist für euch aber nicht drin. Danach sieht es momentan leider aus: Der Bundesgesundheitsminister hat die berechtigten Forderungen nach einer Erhöhung des Rx-Festbetrags bislang rigoros abgebürstet. Also kann die Devise nur lauten, den Druck hochzuhalten, um doch noch ein Einlenken zu erkämpfen.
Weil die Positionen in der Honorardebatte so verhärtet sind, machen wir einen Kompromissvorschlag (ab Seite 6), der beiden Seiten zwar einiges abverlangt, aber auch Planungssicherheit gibt: Dreh- und Angelpunkt ist eine Staffelung der mehr als überfälligen Anhebung des Rx-Fixums (und nur dieser) nach Bedürftigkeit. Eine faire Ausgestaltung vorausgesetzt – die Tücke steckt hier mit Sicherheit im Detail –, könnte das zugleich eine Blaupause für den dringend notwendigen Strukturausgleich sein. Damit bekäme die Gesellschaft eine strukturelle Absicherung der Arzneimittelversorgung und die Apotheker eine deutliche, wenngleich solidarisch gestaffelte Honorarerhöhung. Zudem würden die Umverteilungsfantasien, insbesondere der Grünen, in geordnete Bahnen gelenkt. Ernsthaft zu glauben, die üppigen Forderungen der ABDA würden allein durch zusätzliche Milliarden ohne „Eigenanteil“ erfüllt, ist naiv. Zumal eine Umverteilung von oben nach unten auch jederzeit gesetzlich verordnet werden könnte. Im worst case sogar ohne Aufstockung der Mittel!
Es grüßt Sie herzlichst
Ihr
Dr. Hubert Ortner
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