Wenn Mitarbeiter umziehen

Steuerfreie Erstattung möglich


Helmut Lehr

Ein beruflich veranlasster Wohnungswechsel ist steuerlich absetzbar. Alternativ können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern die Kosten steuer- und beitragsfrei erstatten. Positiver Nebeneffekt: Das erleichtert womöglich auch die Suche nach gutem Personal.

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