Neue Wohnung

Vermeiden Sie ein häusliches Arbeitszimmer


Helmut Lehr

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind in der Regel nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Es dürfte deshalb Sinn machen, bereits die erstmalige Einstufung eines Raums als notwendiges Betriebsvermögen zu vermeiden – durch eine entsprechende private Mitbenutzung.

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