Erbschaftsteuer

Das Familienheim steuerfrei erben


Helmut Lehr

Werden Immobilien vererbt, kommt der Steuerbefreiung für das Familienheim oft große Bedeutung zu. Steuerfrei bleibt das Objekt, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Es gibt allerdings Ausnahmen.

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