Dr. Hubert Ortner
Sich beschenken zu lassen, ist mitunter gar nicht so einfach: Wer will schon dem anderen etwas schuldig bleiben ...? (© AdobeStock/Jenny Sturm)
Liebe Leserinnen und Leser,
nachdem laut jüngster EKD-Studie (Evangelische Kirche Deutschlands) nur noch neun Prozent der Deutschen in der Bibel lesen und die EU-Gleichstellungskommissarin Helena Dalli Weihnachten am liebsten gleich ganz verbieten möchte, will ich an dieser Stelle bewusst daran erinnern, was wir am 24. Dezember eigentlich feiern. Solange das noch statthaft ist. „Denn uns ist ein Kind geboren, ein Sohn ist uns gegeben, und die Herrschaft ruht auf seiner Schulter“, heißt es in dem bekannten Bibelvers aus Jesaja 9, 5. Was bedeuten diese so altmodisch klingenden Worte? Weil Gott das Elend der Menschen nicht länger ertragen wollte, hat er vor nunmehr 2.000 Jahren seinen Sohn Jesus in diese Welt geschickt. Geboren als Baby in einem schmutzigen, kalten Stall. Mit einem klaren Auftrag: Die Liebe des Vaters zu offenbaren und für die Schuld der Menschen sein Leben zu opfern. Das ist sein Versöhnungsangebot an uns. Das mit Abstand größte Weihnachtsgeschenk aller Zeiten!
Mit dem Beschenktwerden ist es aber so eine Sache: Man möchte doch niemandem etwas schuldig bleiben – oder? Dann doch lieber das Heft des Handelns selbst in die Hand nehmen. Dieses Streben nach Selbsterlösung ist genauso alt wie die Menschheit selbst. Geändert hat sich nur die Form: Im Mittelalter waren es die Ablassbriefe, in den 1980er-Jahren die Meditation in einem indischen Ashram, und heute sind es KI-basierte Allmachtsund Weltrettungs-Fantasien.
Viele Apothekeninhaber durchleben gerade herausfordernde Zeiten. Wenn Ihnen aber schon Karl Lauterbach nichts schenkt, das Finanzamt und die Krankenkassen sowieso nicht – dann lassen Sie sich diesmal zu Weihnachten doch auf ganz andere Weise beschenken. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen von Herzen schöne Feiertage und ein glückliches, erfolgreiches Jahr 2024!
Es grüßt Sie herzlichst
Ihr
Dr. Hubert Ortner
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2023; 48(24):2-2