Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

Nicht nur die Apothekerschaft ist unglücklich über das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das unter anderem zu einer Erhöhung des Kassenabschlags für Apotheken von 1,77 € auf 2,00 € geführt hat. Auch die Pharmaindustrie geht dagegen auf die Barrikaden. Im Mai 2022 hatten bereits Roche und Abbvie Deutschland Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt.

Mitte November hat nun das forschende Pharmaunternehmen Janssen nicht nur gegen das GKV-FinStG, sondern auch gegen das Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) Beschwerde in Karlsruhe eingelegt.

Der Konzern will damit laut einer Pressemitteilung „aktuellen Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem, die negative Auswirkungen auf Millionen von Patienten sowie den Pharmastandort Deutschland haben, entgegenwirken“. Man sehe unter anderem „die Berufsausübungsfreiheit, das allgemeine Gleichheitsgebot, die Rechtsschutzgarantie und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot in nicht zu rechtfertigender Art und Weise verletzt“.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Janssen Deutschland, Andreas Gerber, erklärte: „Wer die Planungssicherheit und den Anreiz für forschende Pharmaunternehmen derart verschlechtert, verschlechtert die Situation für Millionen Patienten in Deutschland mit schwerwiegenden, teilweise lebensbedrohlichen Erkrankungen. Das nehmen wir nicht widerspruchslos hin.“

Konkret geht es in beiden Gesetzen um den erhöhten Herstellerabschlag, die Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026, gesetzliche „Preisleitplanken“ bei Verhandlungen, die Festsetzung von Erstattungsbeträgen sowie den pauschalen Kombi-Abschlag in Höhe von 20 Prozent.

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