Transaktionskosten beim Bezahlen

Auch Kleinvieh macht Mist


Thomas Hammer

Je nachdem, welches Zahlungsmittel Kunden an der Kasse verwenden, fallen für die Apotheke höchst unterschiedliche Nebenkosten an. Die zunehmende Beliebtheit von Kreditkarten kann den Gewinn der Apotheke unter Umständen – etwa bei Privatrezepten für Hochpreiser – sogar deutlich schmälern.

Auch Kleinvieh macht Mist - das gilt auch für die Transaktionskosten beim elektronischen Bezahlen. (© AdobeStock/Waldemar Milz) 

Umsatz bringt nicht nur Gewinn, sondern verursacht auch Kosten: Je nach verwendetem Zahlungsmittel an der Apothekenkasse können unterschiedliche Transaktionsgebühren anfallen. Girocard, Kreditkarten, mobile Zahlungssysteme und Bargeld sind mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Weil sich die Präferenzen von Verbrauchern bei Zahlungen in jüngster Vergangenheit verschoben haben, sollten Sie als Apothekeninhaber oder -leiter wissen, wie sich geänderte Bezahlgewohnheiten auf Ihre Kostenrechnung auswirken. Der Artikel liefert Ihnen dazu einen aktuellen Überblick.

Regelmäßig durchgeführte Studien des Marktforschungsunternehmens EHI Retail Institute zeigen, wie der Trend verläuft. Barzahlungen in Einzelhandelsgeschäften machen laut der letzten Studie aus dem Jahr 2023 nur noch 37,5 % der Umsätze aus (siehe Abb. 1). Zum Vergleich: Vier Jahre zuvor wurde noch fast die Hälfte der Einkäufe bar bezahlt. Beliebtestes Zahlungsmittel ist aktuell die Girocard mit einem Anteil von knapp 42 %. Den prozentual stärksten Zuwachs verbuchten Kreditkarten, die ihren Marktanteil in den letzten vier Jahren um gut 40 % von 7,9 % auf 11,1 % steigern konnten. Weitere Verschiebungen könnten sich künftig dadurch ergeben, dass seit Juli 2023 ausgegebene Girocards keine Maestro-Zahlungsfunktion mehr haben und einzelne Banken künftig Visa oder Mastercard als Hauptkarte favorisieren (siehe Infokasten).

Abb. 1: Welche Zahlungsarten nutzen Verbraucher im Handel?

Quelle: EHI-Studie Zahlungssysteme im Einzelhandel – Anteile jeweils am Umsatz

Weil die Transaktionskosten für einzelne Zahlungsmittel höchst unterschiedlich ausfallen, kann ein verändertes Verbraucherverhalten ganz direkt den Gewinn der Apotheke beeinflussen. Nur vordergründig günstig ist die auf dem Rückzug befindliche Barzahlung, weil sie nicht nur direkte Nebenkosten in Form von Einzahlungsgebühren und gegebenenfalls Kosten für den Geldtransport, sondern auch indirekt zusätzliche Personalkosten für die Kassenabrechnung verursacht. Im Schnitt bezifferte eine Bundesbank-Studie die Nebenkosten pro durchschnittlicher Bargeldzahlung in Höhe von 13,48 € mit 24,2 Cent, was einem Kostensatz von 1,8 % entspricht.

Günstige Girocard-Zahlungen

Die Kosten für die Zahlungen per Girocard oder Kreditkarte setzen sich aus zwei Faktoren zusammen: den fixen Kosten für die Miete des Terminals und den transaktionsabhängigen variablen Kosten. Auch hier können die individuellen Kostensätze je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen, wobei die Girocard mit einem Kostensatz von rund 0,25 % aus Sicht des Händlers im Regelfall das günstigste Zahlungsmittel ist. Deutlich höher sind die Gebühren bei der Zahlung mit Kreditkarte, die je nach Terminalanbieter, Kartenvariante und Herausgeber 1 % bis 3 % des Zahlbetrags ausmachen können.

Bei der immer beliebter werdenden mobilen Zahlung mit dem Smartphone sind die Kosten von der eingesetzten App abhängig. Denn: Die Zahlungs-App ist stets mit einer Karte verknüpft, deren Daten auf dem Smartphone hinterlegt sind. Bei den Apps von Sparkassen und Banken handelt es sich hierbei häufig um die für Händler günstige Girocard, während Nutzer von Apple Pay und Google Pay eine Kreditkarte als Zahlungsmittel verwenden müssen.

Hochpreisige Privatrezepte als Gebührenfalle

Besonders gravierend sind die Auswirkungen unterschiedlicher Transaktionsnebenkosten bei hochpreisigen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Privatpatienten. Grund dafür ist, dass die Patienten das Medikament üblicherweise selbst bezahlen und die Kosten anschließend von der Krankenversicherung erstattet bekommen, während die Apotheke als Vergütung 8,35 € Festzuschlag plus einen prozentualen Zuschlag (3,0 % des Apothekeneinkaufspreises) bekommt. Letzterer soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums ab dem kommenden Jahr auf 2,5 % und ab 2026 sogar auf 2,0 % sinken, während im Gegenzug das Rx-Fixum leicht erhöht werden soll.

Bei einem Medikament zum Preis von 2.000 €, das der privat versicherte Patient zunächst selbst bezahlt, würde die Ertragsrechnung für den Apotheker stark vom eingesetzten Zahlungsmittel beeinflusst. Zahlt der Kunde mit Girocard und beträgt der Gebührensatz 0,25 %, schmälert das den Ertrag „nur“ um 5,00 € brutto, bei Zahlung mit Kreditkarte und einer Gebühr von 2,0 % jedoch um 40,00 €. Es stehen dann unterm Strich nur noch gut 23 € Ertrag. Bliebe es bei der Senkung des prozentualen Zuschlags ab 2026 auf 2,0 %, dann würde dem Apotheker in diesem Beispielfall nur noch in etwa der Rx-Festbetrag bleiben.

Deutlich geringer ist der Einfluss der Transaktionsnebenkosten auf den Ertrag, wenn Apotheker verschreibungspflichtige Arzneimittel an Kassenpatienten abgeben, oder rezeptfreie Medikamente und andere Produkte verkaufen. Bei der Medikamentenabgabe an Kassenpatienten ist lediglich der vom Patienten zu zahlende Eigenanteil von den Gebühren betroffen, während die Abrechnung mit der Krankenkasse ohne den Einsatz von Bargeld oder Karten über das Bankkonto abgewickelt wird. Verkaufen Apotheker rezeptfreie Medikamente und Ergänzungsprodukte, wird die Handelsspanne durch Transaktionsgebühren nur leicht geschmälert.

Das gezielte Ansprechen von Kunden auf das eingesetzte Zahlungsmittel lohnt sich am ehesten bei der Abgabe von hochpreisigen Medikamenten an Privatpatienten. Wenn der Kunde mit der Girocard anstatt der Kreditkarte bezahlt, bleiben der Apotheke hohe Kreditkartengebühren erspart. Allerdings sind dieser Vorgehensweise Grenzen gesetzt, weil Kunden ihr Zahlungsmittel frei auswählen können, sofern dieses an der Kasse grundsätzlich akzeptiert wird.

Kleine Änderungen mit großer Hebelwirkung

Insgesamt ist die Berücksichtigung der Transaktionskosten in der betriebswirtschaftlichen Analyse ebenso sinnvoll wie die regelmäßige Prüfung der Konditionen des Zahlungsdienstleisters. Hochgerechnet auf den Jahresumsatz summieren sich nämlich schon kleine Einzelbeträge pro Zahlung auf stattliche Summen: Bei einem Brutto-Jahresumsatz von 3 Mio. € entspricht schon eine Änderung von 0,1 Prozentpunkten bei den Transaktionsgebühren Mehr- oder Minderkosten von 3.000 €!

Nur vordergründig günstig ist die Barzahlung, weil sie nicht nur direkte Nebenkosten, sondern auch zusätzliche Personalkosten für die Kassenabrechnung verursacht. Im Schnitt bezifferte eine Bundesbank-Studie die Nebenkosten pro durchschnittlicher Bargeldzahlung in Höhe von 13,48 € mit 24,2 Cent, was einem Kostensatz von 1,8 % entspricht.

 

Wie geht es mit der Girocard weiter?

Die Abschaffung der Maestro-Zahlungsfunktion hat in den vergangenen Monaten bei Verbrauchern und Einzelhändlern für Verunsicherung gesorgt. Die Funktion stellte bislang sicher, dass die Girocard auch im Ausland für bargeldlose Zahlungen und an Geldautomaten eingesetzt werden konnte. Girocards, die seit Juli 2023 ausgegeben werden, enthalten diese Funktion nicht mehr. Allerdings bedeutet dies nicht das Ende der für Händler günstigen Girocard, denn viele Geldinstitute statten die Girocard für den Einsatz im Ausland mit alternativen Zahlungsfunktionen wie V-Pay von Visa oder Debit Mastercard aus. Im Inland bleibt hingegen das bewährte und kostengünstige Girocard-System weiterhin bestehen.

Allerdings ersetzen einzelne Banken die Girocard inzwischen durch eine Kreditkarte. So ist bei den Kontomodellen der Direktbanken ING und DKB die Visa-Debitkarte als kostenlose Standardkarte enthalten, während die Girocard nur gegen Aufpreis erhältlich ist. Sparkassen und Genossenschaftsbanken setzen hingegen weiterhin auf die Girocard als Standardkarte und statten diese für Auslandszahlungen mit einer neuen Zahlungsfunktion aus.

Thomas Hammer, Freier Wirtschaftsjournalist, 75443 Ötisheim, E-Mail: th@hammertext.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2024; 49(10):10-10