Umsatzsteuerrückerstattung als Betriebseinnahme

Ermäßigte Besteuerung möglich


Helmut Lehr

Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten werden unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert – auch bei Gewerbetreibenden. Nach aktueller Rechtsprechung gilt dies sogar für Umsatzsteuererstattungen und Zinsen.

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