Steuerpflicht von Nutzungsentschädigungen

BFH entscheidet zur Darlehensrückabwicklung


Helmut Lehr

Zahlreiche Immobiliendarlehen wurden vor einigen Jahren rückabgewickelt, weil die Banken fehlerhafte (oder teils gar keine) Widerrufsbelehrungen verwendet hatten. Etwaige Ausgleichszahlungen der Kreditinstitute sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs steuerfrei.

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