Ende Juni hat das Berufsobergericht in Berlin-Brandenburg sein Urteil in dem Fall des Berliner Apothekers Andreas Kersten gesprochen: Der hatte sich aus Gewissensgründen geweigert, in seiner Apotheke die sogenannte „Pille danach“ abzugeben. Zwar wurde er freigesprochen, die Urteilsbegründung kommt aber einer Aushöhlung der grundgesetzlich garantierten Gewissensfreiheit gleich. Laut Richterspruch sei Apothekern in Fällen wie diesem „die Aufgabe der Selbstständigkeit zuzumuten“. Lesen Sie dazu die kommentierende Analyse von AWA-Chefredakteur Dr. Hubert Ortner.