Mieterhöhung als außergewöhnliche Belastung

Umbau wegen Behinderung


Helmut Lehr

Wer sein Eigenheim behindertengerecht umbauen muss, kann die Kosten dafür dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Nach aktueller Rechtsprechung gilt dies auch für Mieterhöhungen, die durch den Umbau ausgelöst wurden.

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