Anschaffungsnahe Aufwendungen

Was gilt bei Schadensereignissen?


Helmut Lehr

Wer innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines (Miet-)Objektes größere Erhaltungsaufwendungen tätigt, kann diese womöglich nur im Wege der Abschreibung steuerlich geltend machen. Bei wetterbedingten Elementarschäden sieht dies ggf. anders aus.

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