Übrige Steuerzinsen verfassungswidrig?

Laut Bundesfinanzhof sind 6 % zu viel


Helmut Lehr

Den Zinssatz für Steuernachzahlungen (und -erstattungen) musste der Gesetzgeber bereits drastisch senken. Nun geraten auch die übrigen steuerlichen Verzinsungstatbestände in den Fokus. Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt klar positioniert.

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