Erbschaft- und Schenkungsteuer

Steuerbefreiung für das Familienheim


Helmut Lehr

Auch wenn aktuell wieder einmal verfassungsrechtliche Zweifel an der Erbschaftsteuer laut geworden sind, dürfen bestehende Steuerbefreiungen natürlich nicht aus dem Blick geraten. So bleibt z. B. der Übergang des Familienheims oftmals steuerfrei.

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