Rezeptbetrug in Apotheken nimmt explosionsartig zu

Vorsicht: Nullretax mit Ansage!


Michael Jeinsen

Die Zahl gefälschter Rezepte ist zuletzt drastisch angestiegen. Oft haben es die professionellen Betrüger auf hochpreisige Diabetespräparate („Abnehmspritzen“) abgesehen. Die Krankenkassen reagieren mit Nullretaxationen, damit bleiben die betroffenen Apotheken – zumindest bei erkennbar gefälschten Verordnungen – auf hohen Kosten sitzen. Ein Praxisleitfaden, wie Sie Rezeptbetrüger erkennen können.

Der Rezeptbetrug hat in den letzten Wochen stark zugenommen – oft bleiben die Apotheken auf dem Schaden sitzen. (© AdobeStock/Gert Lapoehn Fotogr.)

Seit Mitte 2024 haben Fälle von Rezeptfälschungen deutschlandweit massiv zugenommen. Dafür gibt es drei Erklärungen:

  • Viele Apothekenmitarbeiter legen ihren Fokus nach wie vor darauf, einen reibungslosen Ablauf bei der Bearbeitung von E-Rezepten sicherzustellen. Die Kontrolle von Papier-Rezepten scheint dabei etwas ins Hintertreffen geraten zu sein, was die Chancen von Betrügern erhöht.
  • Vielerorts tauchen original unterschriebene Rezeptzettel aus Arztpraxen auf, die kürzlich geschlossen wurden. Offensichtlich gibt es hier einige „Lecks“, die von Kriminellen ausgenutzt werden.
  • Und schließlich scheint ein neuer Lifestyle-Trend einiges an krimineller Energie freizusetzen: Professionell agierende Rezeptfälscher haben insbesondere die viel beachteten „Abnehmspritzen“ ins Visier genommen. Die stehen gerade hoch im Kurs und haben die „üblichen Verdächtigen“ wie etwa Tilidin & Co. auf die Plätze verwiesen.

 

Das Problem dabei: Die meisten Apotheker bleiben nach Rx-Fälschungen auf den Kosten sitzen – denn Rezeptbetrug und Null-Retaxationen ist nur durch wenige Apotheken-Spezialpolicen versichert. Allein der Autor bekommt von Apotheken aus Berlin und Brandenburg seit Monaten wöchentlich mindestens vier bis sechs Schadensfälle aufgrund falscher oder missbräuchlich genutzter Rezepte zur Regulierung eingereicht.

Versicherer und Kassen in Habacht-Stellung

PharmAssec, ein führender Anbieter von Spezialversicherungen für Apotheken, bestätigt das aus eigener Erfahrung: „Wir beobachten die Welle sehr aufmerksam – seit Sommer 2024 nehmen wir einen starken Anstieg wahr“, sagt Beate Bachthaler, Geschäftsführerin von PharmAssec. „Wir haben im Durchschnitt fünf Fälle pro Tag, in der Spitze wird es auch mal zweistellig.“ Die gewöhnliche Schadenshöhe liegt bei rund 800 Euro pro Rezept. „Ausreißer können aber auch um die 5.000 Euro kosten“, berichtet Roland Schütze, Schadenregulierer bei PharmAssec.

Die Krankenkassen haben das Problem schon länger auf dem Schirm und sind in Habacht-Stellung gegangen. So geht z. B. die AOK Niedersachsen seit September 2023 verstärkt gegen eine Serie von Fälschungen bei Rezepten für Diabetesmedikamente mit den Wirkstoffen Liraglutid, Semaglutid und Tirzepatid vor, die auch zur Gewichtsreduzierung genutzt werden. Seitdem sind mehr als 2.200 Fälschungen auffällig geworden, es geht um insgesamt 9.482 Pens und einen Gesamtschaden i. H. von gut 570.000 €! Die AOK Niedersachsen erklärte, dass man bislang noch in keiner anderen Medikamentengruppe eine derart hohe Zahl an Rezeptfälschungen in so kurzer Zeit festgestellt habe.

Für die explodierende Zahl an Betrugsfällen macht man in Hannover u. a. eine fatale Vorbild-Funktion von Stars und Sternchen aus: Bekanntlich nutzen Prominente rund um den Globus diese Medikamente ohne medizinische Notwendigkeit – und berichten darüber in den Medien und sozialen Netzwerken.

Apotheken müssen schon aus reinem Selbstschutz reagieren! Denn die Krankenkassen identifizieren gefälschte Rezepte i.d.R. äußerst treffsicher - der Null-Retax droht oft Monate später. Den Schaden hat die Apotheke.

Laut PharmAssec war zu Beginn der Rezeptfälschungswelle v. a. Ozempic gefragt. Danach folgte relativ schnell Mounjaro. Betrugsversuche mit Trulicity werden dagegen seltener gemeldet. „Dafür haben wir seit neuestem viele Fälle, bei denen es um Genotropin geht. Ein Wachstumshormon, das vor allem in der Fitnessszene sehr gefragt ist“, erläutert Bachthaler. Zuletzt ging es bei den Schadensfällen, die das Unternehmen aus dem baden-württembergischen Kirchheim unter Teck reguliert, auch des Öfteren um Pegasys und Fentanyl.

Was sind „erkennbar gefälschte Verordnungen“?

Gesetzliche Krankenkassen verweigern bei „erkennbar gefälschten Verordnungen“ jegliche Kostenerstattung (Nullretaxation). Doch was heißt eigentlich „erkennbar gefälscht“? Einigkeit herrscht in dieser Frage nicht. In letzter Instanz entscheiden darüber die Gerichte.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass Ihre Mitarbeiter am HV die typischen Auffälligkeiten kennen, die auf ein gefälschtes Rezept hindeuten: Das können uneinheitliche Angaben bei den Arzt- und Betriebsstättennummern ebenso sein wie fehlerhafte Angaben (z. B. fehlende Postleitzahlen), die Angabe „Versicherungsstatus 1“ für Minderjährige oder fehlende Magnetcodierungen am rechten unteren Rand. Verdächtig ist es auch, wenn eine Verordnung auf Privatrezept vorliegt, obwohl eine Erstattungsmöglichkeit durch die GKV gegeben wäre. Weitere Indizien, die auf einen Betrugsversuch hindeuten, sind fehlende oder falsche Angaben zur Arztpraxis, kopierte oder selbst ausgedruckte Rezepte sowie Muster 16-Rezepte in Papierform, obwohl das Präparat nicht unter die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung fällt. Ebenfalls vorsichtig sollte das Apothekenteam sein, wenn die Praxis oder der Wohnsitz des Kunden weit entfernt von der Apotheke sind.

Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Rezepts, dann können Apotheken von Kunden durchaus verlangen, ihre Versicherungskarte und den Personalausweis vorzulegen. Das allein kann Täter schon verjagen. Beate Bachthaler: "In einem Fall wurde eine Kundin gebeten, sich auszuweisen. Als die Frau realisierte, dass sie aufzufliegen drohte, rannte sie ohne Medikament aus der Apotheke."

Kommt es dennoch zu einem Rezeptbetrug, liegt die Verantwortung schnell beim Apothekenpersonal. So heißt es in der Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Absatz 8): „Das pharmazeutische Personal hat einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch ist die Abgabe zu verweigern.“

Ähnlich auch der Wortlaut im vdek-Arzneiversorgungsvertrag gemäß § 4 Abs. 5: „Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Verordnungsblättern dürfen nicht beliefert werden, wenn die Apotheke die Fälschung oder den Missbrauch erkennt oder hätte erkennen müssen.“

Daraus lässt sich eine genauso simple wie wirksame Abwehrstrategie ableiten, wenn ein Verdacht auf Rezeptbetrug vorliegt: „Das Medikament ist gerade nicht da, kommt aber um xx Uhr.“ Eine weitere Spielart: „Wir liefern auch gern in Ihr Hotel.“ Das verunsichert Täter oft sichtbar und verschafft dem Personal Zeit für eine gründliche Nachkontrolle.

Strafanzeige – ja oder nein?

Wird ein Betrugsversuch entdeckt, stellt sich immer die Frage, ob Anzeige erstattet werden soll. Dafür spricht das Rechtsbewusstsein, dagegen die apothekerliche Schweigepflicht. Grundsätzlich machen sich Apotheker strafbar, wenn sie private Informationen von Kunden an Dritte weitergeben. Das gilt grundsätzlich auch bei Strafanzeigen. Die LAK Baden-Württemberg weist darauf hin, dass keine Pflicht zur Erstattung einer Anzeige besteht. „Ob im Einzelfall eine Anzeigeerstattung für den Apotheker straffrei möglich ist, ist im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zu ermitteln“, so die Kammer. Ein Argument für eine Anzeige könne „eine zu erwartende Gefährdung von Leben, Leib oder Gesundheit Dritter“ sein. Eine solche ist möglicherweise gegeben, wenn die angegebene Menge des Arzneimittels auf dem mutmaßlich gefälschten Rezept eine Gefahr darstellen kann.

 

Praxistipp: Woran erkennt man Rezeptbetrüger?

Der alte Grundsatz „Erst sichern – dann versichern“ ist auch bei Rezeptfälschungen ein guter Ratgeber. Denn ist eine Police mehrfach von Schäden betroffen, wird die Versicherung die Reißleine ziehen. Um Ihre Apotheken bestmöglich vor Rezeptbetrügereien zu schützen, sollten Sie als Inhaber oder Apothekenleiter Vorsorge treffen, dass alle HV-Kräfte für das Problem sensibilisiert sind.

Nachfolgend haben wir vier typische Anzeichen aufgelistet, die auf einen Rezeptbetrug hindeuten:

  • Sind sowohl der Kunde als auch die ausstellende Arztpraxis unbekannt und kommen einer oder gar beide außerhalb des Einzugsgebiets der Apotheke, sollte man grundsätzlich höchste Aufmerksamkeit walten lassen.
  • Rezeptbetrüger kommen gern zu Stoßzeiten, weil sie hoffen, mit ihrer Fälschung in den hektischen Phasen leichter durchzukommen.
  • Auch samstags sowie während der Notdienste an Sonn- und Feiertagen häufen sich Betrugsversuche, da dann in den Praxen nicht nachgefragt werden kann. Außerhalb der Metropolen gilt das auch für Mittwoch- und Freitagnachmittag.
  • Viele Täter bestellen Präparate telefonisch vor, um sicherzugehen, dass das gewünschte „Objekt der Begierde“ vorrätig ist.

Michael Jeinsen, Zertifizierter Berater Heilwesen (IHK), Spezialmakler für Apotheken, Bereichsleiter Apothekenschutz beim BVSV, E-Mail: berlin@die-Apothekerhelfer.de, www.Apo-Helfer.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2025; 50(03):10-10