E-Rezept

Welchen Beleg braucht das Finanzamt?


Helmut Lehr

Krankheitskosten sind in der Regel als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Die Finanzämter prüfen dies mitunter durch Anforderung der (Papier-)Belege. Für Arzneimittel, die mittels E-Rezept verordnet wurden, gelten nun besondere Anforderungen.

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