Wenn Unternehmen personenbezogene Daten erheben, benötigen sie gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die schriftliche Einwilligung der Betroffenen. Diese muss eindeutig als solche erkennbar sein. Neben dem Hinweis auf den Verwendungszweck muss sie immer auch auf die Rechte auf Auskunft, Widerspruch und Löschung der personenbezogenen Daten hinweisen.
Als Orientierungshilfe stellen wir Ihnen eine Muster-Datenschutzvereinbarung zum Download zur Verfügung.
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