Dr. Christine Ahlheim
Die Betriebskosten von Wohnungen haben sich längst zu einer „zweiten Miete“ entwickelt. Um Mietern und Vermietern Vergleichsmöglichkeiten zu bieten, hat der Deutsche Mieterbund rund 17.000 Abrechnungen analysiert und die Durchschnittswerte einzelner Betriebskosten im „Betriebskostenspiegel 2007“ veröffentlicht.
Für Mieter ist der Betriebskostenspiegel hilfreich, um zu überblicken, ob die einzelnen Betriebskosten der Höhe nach plausibel sind. Somit können beispielsweise im Zuge der Überprüfung von Nebenkostenabrechungen Anhaltspunkte für überhöhte oder unwirtschaftliche Kostenpositionen gefunden werden.
Für Vermieter ist der Betriebskostenspiegel von Interesse, weil sie Ausreißerpositionen erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Kostenreduzierung einleiten können. Zudem finden sich Angaben dazu, welche Kosten nach der Betriebskostenverordnung – und soweit dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde – auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören z.B. auch die Prüfgebühren für einen Feuerlöscher oder die Kosten für die Dachrinnenreinigung.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(03):2-2