Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln

Drei Fragen an Dr. Marlies Volkmer


Claudia Mittmeyer

Dr. Marlies Volkmer, SPD-MdB, ist Ärztin und ordentliches Mitglied des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages.

?Welche Gefahren bergen aus Ihrer Sicht die jüngsten Liberalisierungstenden­zen im Arzneimittelmarkt – Stichwort „dm“-Urteil?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 stellt einen Markstein dar in der deutschen Arzneimittelversorgung. Es stellt den Gesetzgeber vor die Entscheidung, ob er die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Arz­neimittelversorgung auch wei­terhin der öffentlichen Apotheke vorbehalten will – oder ob er hinnimmt, dass jede beliebige Drogerie oder Tankstelle auch Arzneimittel vorhalten kann.

Ich sehe drei Gefahren. Erstens sehe ich eine Unübersichtlichkeit auf die beste­henden Arzneimittelvertriebswege zukommen, die die Arzneimittelsicherheit unmittelbar gefährdet: Jede Instanz, die zwischen die Abgabe durch die Apotheke und den Empfang durch den Patienten geschaltet ist, erhöht das Risiko der Verwechselung, der fal­schen Lagerung usw.

Zweitens, was beim Versandhandel für verzichtbar gehalten wird, kann in der Kon­sequenz auch nicht für die Versorgung in der öffentlichen Apotheke vorgeschrieben werden. Das hätte vor allem Konsequenzen für die Beratungsleistungen, aber auch für Notdienste und Laborleistungen – mit negativen Auswirkungen für die Bevölkerung.

Drittens dürfen die Entwicklungen im Apothekenbereich nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Stellen Sie sich vor, dass das Fremdbesitzverbot fiele. Dann könnten umfassende Gesundheitskonzerne entstehen, die auf allen Ebenen der Arzneimittelversorgung tätig wären. In solchen Konzernen gäbe es ungeahnte Steuerungsmöglichkeiten, eine unabhängige Arzneimittelversorgung wäre gefährdet.

Dazu kommt die Niederlassungsfreiheit: Kapitalgesellschaften könnten nach ihrem Markteintritt unbegrenzt eigene Apotheken eröffnen – oder auch Pick-up-Stellen. Eine Kombination aus der Aufhebung des Fremdbesitzverbots und des Abbaus von Mindest­anforderungen an die Arzneimittelabgabe würde unserer kompletten Arzneimittelversorgung ein neues Gesicht geben. Qualität und Beratung, die zwei Grundpfeiler unserer heutigen Versorgungslandschaft, würden leiden.

Dabei ist der direkte Versand aus einer deutschen Versand­apotheke an einen Patienten nicht per se unsicher. Das garantieren die strengen gesetzlichen Regelungen hierzulande. Was der Gesetzgeber bei der Zulassung des Versandhandels aber damals nicht vorhergesehen hat, war die Zulassung von Pick-up-Stellen und damit die Unterbrechung des Vertriebswegs. Die einzige rechtliche Handhabe dagegen ist die Beschränkung des Versandhandels.

?Welche Chancen sehen Sie – auch innerhalb Ihrer eigenen Partei –, dass der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wieder verboten wird?

Neben Bayern und Sachsen unterstützen mittlerweile auch Berlin und Mecklenburg-Vorpommern die angekündigte Bundesratsinitiative. Das sind gute Startvoraussetzungen, sagt aber noch nichts darüber aus, ob die Initiative erfolgreich sein wird. Das Bundes­ministerium für Gesundheit hält nichts von einem Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln, wie es gegenüber dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages klargemacht hat. Es wird geprüft, ob eine Kennzeichnung legaler Versand­apotheken im Inter-net eingeführt wird. Zugleich soll geprüft werden, inwiefern Anforderungen an Pick-up- Stellen formuliert werden können. Daher ist im Moment nicht absehbar, ob es tatsächlich zu einem Verbot kommen wird.

? Wie kann angesichts der Begehrlichkeiten der großen Handelskonzerne die Existenz der mittelständischen inhabergeführten Apotheke langfristig gesichert werden?

Die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Arzneimittelversorgung hat der Gesetz­geber nicht ohne Grund den Apotheken übertragen. Ich denke hier vor allem an das hochqualifizierte Personal, das jederzeit beraten kann, nicht nur auf Nachfrage und nicht nur telefonisch, und an die Verpflichtung zu Nacht- und Notdiensten. Deshalb bin ich überzeugt, dass verantwortliche Gesundheitspolitik alles tun muss, um die Stellung der Apotheke in der Arzneimittelversorgung zu stärken.

Zunächst einmal muss der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gestoppt werden. Nur so kann eine Grenze gegen das Ausfransen der Vertriebswege gezogen werden. Zudem müssen die Anforderungen an die Ausstattung einer Apotheke bestehen bleiben. Eine Absenkung der Mindeststandards würde die Ansiedlung von reinen Arz­neimittelabgabestellen be­fördern.

Über das Fremdbesitzverbot muss zunächst der EuGH entscheiden, da hat die Politik wenig Einfluss. Was wir tun können, ist verschiedene Szenarien zu durchdenken, damit nach einem Urteil sachgerechte Entscheidungen – so sie erforderlich sind – möglich sind.

Meine Vorstellung einer Arzneimittelversorgung der Zukunft sieht im Zentrum ein kompetentes Arzneimittelmanagement, insbesondere bei chronisch Kranken und pflegebedürftigen Menschen. Hier liegen die Kernkompetenzen des Apothekers, die es zum Wohl der Patienten zu fördern gilt. Unsere Aufgabe wird es sein, dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(13):3-3