Claudia Mittmeyer
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2008 (Aktenzeichen VIII ZR 224/07) sind Klauseln unwirksam, die dem Mieter für Renovierungen während der Mietzeit bestimmte Farben vorschreiben – im konkreten Fall ging es um „neutrale, deckende, helle Farben“.
Zwar habe der Vermieter ein „berechtigtes Interesse“ daran, die Wohnung nach dem Auszug mit einem zur Weitervermietung tauglichen Anstrich zurückzubekommen, dies rechtfertige jedoch keine Renovierungspflicht, die schon davor eine bestimmte Farbwahl vorschreibe.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(13):4-4