Krankenkassen

Keine Belohnung für Leistungsverzicht


Claudia Mittmeyer

Das Hessische Landessozial­gericht hat entschieden (Aktenzeichen L 1 KR 150/08 KL), dass gesetzliche Krankenkassen Versicherte nicht für den Verzicht auf medizini­sche Leistungen belohnen dürfen. Die betreffende Betriebskrankenkasse wollte ihren Versicherten eine Prämie für den Fall anbieten, dass diese lediglich Präventionsleistungen in Anspruch nehmen, jedoch auf weitere medizinische Leistungen verzichten.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(04):2-2