Claudia Mittmeyer
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden (Aktenzeichen L 1 KR 150/08 KL), dass gesetzliche Krankenkassen Versicherte nicht für den Verzicht auf medizinische Leistungen belohnen dürfen. Die betreffende Betriebskrankenkasse wollte ihren Versicherten eine Prämie für den Fall anbieten, dass diese lediglich Präventionsleistungen in Anspruch nehmen, jedoch auf weitere medizinische Leistungen verzichten.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(04):2-2