Prof. Dr. Reinhard Herzog
Das Konzept klang vielversprechend: Zunächst nahm der Anleger bei einem deutschen Kreditinstitut oder einer Versicherungsgesellschaft ein Darlehen in zinsgünstigen Schweizer Franken oder Japanischen Yen auf, wobei aus steuerlichen Gründen oft ein Disagio vereinbart wurde. Dieses Darlehen wurde zusammen mit Eigenmitteln in eine private Rentenversicherung mit sofort beginnender, lebenslang zu zahlender Leibrente überwiesen. Die Rentenleistungen sowie weitere Sparanteile wurden in einem Fondssparplan oder z.B. bei einer britischen Lebensversicherung angelegt.
Nach den Musterrechnungen in den Hochglanzprospekten gab es kaum Risiken. Das Darlehen sollte nach einer festgelegten Zeit getilgt sein und alle weiteren Leibrentenzahlungen dem Anleger unmittelbar zugutekommen. Angepriesen wurden zudem steuerliche Vorteile wie die Abzugsfähigkeit des Disagios und der Darlehenszinsen oder die Begünstigung der Leibrentenzahlungen durch die Einstufung nach Ertragsanteil.
Doch die Musterrechnungen der meisten Anbieter gingen stets von „Idealvorstellungen“ aus: Niedrige Kreditzinsen und günstige Wechselkursentwicklungen, solide Renditen von Rentenversicherungspolicen und nicht zuletzt hohe Wachstumsraten von durchschnittlich 8% bis 10% bei der Anlage in Fondsanteilen bzw. der britischen Lebensversicherung waren Grund‑ voraussetzungen dafür, dass sich das Geschäft rechnete.
Zahlreiche Rückschläge
Schon frühzeitig kam es bei dieser Anlageform, vor der wir im AWA bereits 1999 gewarnt hatten, zu ersten Rückschlägen. In den Jahren 2000 bis 2003 führte die Aktienbaisse dazu, dass die angelegten Gelder der Kunden um bis zu 80% dezimiert wurden. Vergrößert wurden die Probleme durch die Schieflagen in der deutschen und britischen Lebensversicherungsbranche, die zu einer drastischen Reduzierung der Gewinnbeteiligungen führten. Einen neuerlichen Rückschlag erlebten die Modelle in der jüngsten Finanzkrise, die die angelegten Gelder weiter dezimierte. Seit dem 1. Januar 2009 kommt als weiteres Problem die Abgeltungssteuer hinzu: Darlehenszinsen können jetzt nicht mehr steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, sodass die Deckungslücke weiter wächst.
Bereits mehrfach wurden die Gerichte mit dieser Angelegenheit befasst, sodass sich für Betroffene eine Internetrecherche hinsichtlich „ihres“ Modells lohnen kann. Prüfen sollten Sie dabei allerdings, ob die Kosten einer Rechtsverfolgung in einem angemessenen Verhältnis zu den erhofften Leistungen stehen. Zwar bieten etliche „Anlegerschutzvereine“ eine schmucke Satzung und verlangen hohe Beiträge, müssen sich jedoch auch rechtlichen Hürden wie etwa der Verjährung beugen.
Daneben stellt sich die Frage, wie mit laufenden Verträgen umzugehen ist. Hierzu bieten sich drei Möglichkeiten an:
- Das Modell kann in dem Bewusstsein fortgeführt werden, dass eine erhebliche Deckungslücke besteht, die auch bei einer Aktienhausse auf absehbare Zeit nicht geschlossen wird.
- Alternativ kann die private Rentenversicherung gekündigt bzw. verkauft und mit dem Erlös zumindest ein Teil des Darlehens getilgt werden.
- Schließlich bietet sich auch die „Sanierung“ an, also die Prüfung jedes einzelnen Bausteins hinsichtlich seiner Zukunftsperspektiven und entsprechende Umstellungen.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(05):14-14