Claudia Mittmeyer
- Im Rahmen der Beratung der 15. AMG-Novelle am 3. April 2009 hat sich im Bundesrat keine Mehrheit für ein Rx-Versandvebot finden lassen. Der Bundesrat ist damit nicht einer entsprechenden Empfehlung seines Gesundheitsausschusses gefolgt.
- Fast zwei Drittel der Bundesbürger (61%) halten den Gesundheitsfonds für schlecht und lediglich 11% glauben, dass er eine Zukunft hat – das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (vfa). Dabei wissen zwei Drittel der Befragten vom Gesundheitsfonds und 70% davon geben an, seine Funktionsweise verstanden zu haben.
- Familien können keine Ermäßigung auf ihre Grundsteuer verlangen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde von Eltern mit drei Kindern nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 1334/07). Nach dem Grundgesetz dürfe Grundsteuer ohne Rücksicht auf die familiären Verhältnisse erhoben werden, was auch deren Charakter als Objektsteuer entspreche.
- In einem für die Apothekerschaft durchaus peinlichen Artikel berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung ausführlich über Testkäufe in Apotheken, speziell de-nen von Standespolitikern. Dabei wurden in etlichen Fällen völlig unbekannten Testpersonen verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept ausgehändigt. Ein Schilddrüsenpräparat wurde bei 14 von 20 Testkäufen, die Pille bei 12 von 20 abgegeben. Die Käufer hatten ihren Wunsch mit kleinen Geschichten wie „auf Dienstreise“ oder „Gynäkologe im Urlaub“ begründet.
- In Rheinland-Pfalz gibt es bereits eine Pick-up-Stelle in einer Metzgerei – dies teilte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer laut einem Bericht der Deutschen Apotheker Zeitung beim Rheinland-Pfälzischen Apothekertag in Trier mit.
- Kooperation zwischen LINDA Apotheken und dem ADAC: Mitglieder des Automobilclubs erhalten seit Kurzem 10% Ermäßigung beim Einkauf von nicht rezeptpflichtigen Arzneimit- tel (Mindesteinkaufswert: 20 €) in allen teilnehmen-den LINDA Apotheken.
- Heimbewohner können ebenfalls steuerliche Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Reparatur- oder Reinigungsarbeiten geltend machen, so der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (VI R 28/08). Erforderlich hierfür sei eine detaillierte Kos- tenaufstellung durch das Heim.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(08):2-2