PKA-Azubi ohne Ausbildungsvertrag

Apotheker muss Geldbuße zahlen


Claudia Mittmeyer

Das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe, Aktenzeichen BG-H 3/09.MZ) hat einem Apotheker wegen Verletzung der Berufspflichten einen Verweis erteilt sowie eine Geldbuße in Höhe von 7.000 € auferlegt, weil dieser der Landesapothekerkammer für seine Aus­zubildende zur PKA auch nach entsprechen­der Aufforderung keinen Ausbildungsvertrag zur Genehmigung vorgelegt hatte.

Nach Ansicht der Richter hat der Apotheker seine Berufspflichten schuldhaft verletzt. Durch seine gravierenden Versäumnisse bei der Ausbildung habe er das Ansehen seines Berufsstandes beschädigt und das Vertrauen verletzt, das Angehörigen seines Berufsstandes entgegengebracht werde. Zur Ahndung des jetzigen Pflichtverstoßes sei neben dem Verweis auch die verhängte Geldbuße erforderlich, da die Landesapothekerkammer den Apotheker bereits einige Jahre zuvor schon einmal angemahnt hatte, weil dieser damals einen Ausbildungsvertrag erst rückwirkend vorgelegt hatte.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(22):4-4