Apotheke und Wirtschaft

Drei Fragen an Fritz Becker


Claudia Mittmeyer

Fritz Becker ist Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands e.V. (DAV).

? Welche Chancen und welche Risiken für unser Gesundheitssystem sehen Sie in den Eckpunkten zur Arzneimittelversorgung?

Die Koalition aus Union und FDP sowie der Bundesgesundheitsminister haben betont, dass sie keine Schnellschüsse abgeben wollen, sondern eher langfristig wir­kende Maßnahmen ergreifen möchten. Das ist positiv und steht im Gegensatz zu manchen früheren Gesundheitsreformen. Diese Nachhaltigkeit wäre eine große Chance für alle Beteiligten im Gesundheitswesen, wenn sie zu mehr Verlässlichkeit bei den Rah­men­bedingungen führt.

Grundsätzlich ist es richtig, dass die Pharmahersteller mit den Krankenkassen über die Arzneimittelpreise verhandeln. Das Prinzip ist also gut, es wird nun auf die Ausgestaltung und Umsetzung ankommen, um die Ausgaben der Kassen zu dämpfen. Aus Verbraucherschutzgründen ist es auch richtig, die Pick-up-Stellen wieder abzuschaffen, um das hohe Arzneimittelsicherheitsniveau hierzulande wieder in bewährter Weise zu etablieren.

Den Apotheken liegt derweil vor allem der Bürokratieabbau am Herzen. Wenn es gelingt, aus den etwa 30 Regu­lierungsinstrumenten im Arzneimittelbereich nur noch 20 oder 10 zu machen, wäre dies schon ein großer Erfolg. Das große Risiko besteht darin, dass diese Chancen nicht genutzt werden und es womöglich zu mehr Regulierung kommen könnte.

? Welche Konsequenzen könnten die in den Eckpunkten geplanten Maß­nahmen aus Ihrer Sicht für die öffentlichen Apotheken haben?

Lassen Sie mich zwei Punkte nennen, wo Apotheken zumindest indirekt erwähnt werden oder betroffen sind. Nehmen Sie also zuerst die Rabattverträge: Die Weiterentwicklung der Rabattverträge ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Mehr Transparenz und Flexibilität könnten auch zu mehr Akzeptanz der Rabattverträge bei den Patienten in den Apotheken führen. Wie die im Papier erwähnte Mehrkostenregelung, also eine freiwillige Aufzahlungsregelung, im De­tail funktionieren kann, bleibt ja offenbar dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Aus meiner Sicht muss es dabei aber in jedem Fall um eine Verbesserung der Therapie­treue der Patienten gehen.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist die als kurzfristig wirksame Entlastung beschriebene Vergütungsumstellung für den Großhandel. Wenn der Großhandelszuschlag auf eine dem apothekerlichen Kombimodell ähnliche Weise modifiziert wird, wird sich der Wettbewerb zwischen den Großhändlern zweifelsfrei verändern. Laut Eckpunktepapier sollen auch die „Funktionsrabatte an Apotheken berücksichtigt“ werden. Auch hier muss man wohl das Gesetzgebungsverfahren abwarten. Wir werden hier anscheinend einiges klarstellen müssen, damit sich hier keine falschen Vorstellungen verfestigen. Sobald es konkreter wird, werden wir Apotheker uns sicherlich – wie schon bei der Debatte um die 15. AMG-Novelle vor einem Jahr – öffentlich äußern und konstruktiv einbringen.

? Wie können die öffentlichen Apotheken sich dagegen wehren, dass ihre Leistungen und deren Honorierung in Talkshows etc. immer wieder als lukrative Einsparmöglichkeiten diskutiert werden?

Wenn der eine oder andere Professor in einer Talkshow meint, man könne den Gesundheitsfonds oder die Kassenfinanzen durch Einsparungen bei Apotheken sanieren, dann reicht ein kurzer Blick in die Statistik, um diese Idee ganz schnell ad absurdum zu führen.

Von den 160 Mrd. €, die die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2008 ausgegeben haben, gingen nur etwa 2,6% oder – anders ausgedrückt – 4 Mrd. € an die Apotheken. Wohlgemerkt handelt es sich hierbei nicht etwa um Gewinn, sondern um die Honorierung der Leistungen, die 21.500 Apotheken mit 146.000 Beschäftigten für 4 Millionen Patienten pro Tag erbringen. Nimmt man nur die insge­samt 27 Mrd. € Arzneimittelausgaben der Kassen zum Maßstab, so entsprechen diese 4 Mrd. € einem Anteil von etwa 15%. Das ist weit weniger, als die Industrie über ihre Preise oder der Finanzminister über die Mehrwertsteuer bekommt. Über die vergangenen Jahre gesehen sinkt der Apothekenanteil sogar tendenziell.

Wer also bei den Apotheken Einsparmöglichkeiten sieht, der soll auch ganz klar be­nennen, welche Leistungen sie künftig nicht mehr erbringen sollen. Sollen die Apotheken etwa keinen Nacht- und Notdienst mehr machen? Oder sollen sie keine Re­zepturen mehr anfertigen? Das sind nämlich Leistun­gen, die nicht kostendeckend sind, die aber von der Gesellschaft und den akut betroffenen Patienten dringendst gewünscht werden. Auch ich persönlich halte diese Dienste für elementar notwendig und möch­te sie auf keinen Fall abschaffen. Wir werden es immer mit fal­schen Behauptungen und billigem Populismus zu tun haben: Dagegen helfen nur Fakten, Detailwissen und am besten eine gute Antwort.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(08):3-3