Längere Erkrankung eines Arbeitnehmers

Kürzung des Weihnachtsgelds möglich


Claudia Mittmeyer

Fehlt ein Arbeitnehmer aufgrund langer Krankheit, so kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rhein­land-Pfalz (6 Sa 723/09) im Fall einer Mitarbeiterin, die dagegen geklagt hatte, dass sie 2008 im Gegensatz zu den vorausgegangenen Jahren kein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes bekommen hatte. Ihr Arbeitgeber hatte die Zahlung unter Hinweis auf die krankheitsbedingten Fehlzeiten der Mitarbeiterin von rund sechs Monaten verweigert.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(12):4-4