Prof. Dr. Reinhard Herzog
Ob im Internet oder im Reisebüro: Der verbindlichen Buchung folgt stets auch die Frage nach dem gewünschten Versicherungsschutz. Kranken- und Unfallversicherung, Haftpflicht- und Gepäckpolice, Rücktritts- und Abbruchversicherung, Fahrzeugschutzbrief und vieles mehr werden dem Urlaubswilligen angeboten – oftmals mit abenteuerlichen Schilderungen echter oder vermeintlicher Risiken.
Dabei ist jedoch durchaus Zurückhaltung geboten. Nicht nötig ist beispielsweise eine Reise-Unfallversicherung, die Leistungen erbringt, wenn der Versicherte bei einem Unfall dauerhafte körperliche Schäden erleidet oder an den Unfallfolgen stirbt. Denn die ohnehin meist bestehende private Unfallversicherung gilt auch auf Reisen, zudem deckt die Reisepolice nur körperliche Beeinträchtigungen in Verbindung mit einem Unfall ab. Sollte der Urlauber jedoch z.B. infolge eines Schlaganfalls dauerhaft geschädigt werden, kann er keine Leistungen aus der Unfallversicherung erwarten.
Vergleichbares gilt für die Reise-Haftpflichtversicherung oder die Reise-Rechtsschutzversicherung: In der Regel besteht hier weltweite Deckung durch bereits vorhandene Ganzjahrespolicen, sodass ein Zusatzschutz nicht erforderlich ist.
Im Einzelfall zu prüfen ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind zwar in den EU-Staaten sowie in weiteren wichtigen Reiseländern wie etwa Kroatien, der Schweiz, Tunesien, der Türkei und Ungarn grundsätzlich abgesichert, sofern sie sich vor Reisebeginn von ihrer Kasse eine Anspruchsbescheinigung oder eine „Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)“ ausstellen lassen. Allerdings beschränkt sich dieser Schutz auf den Basisstandard des Reiselandes – und der kann deutlich bescheidener ausfallen als in Deutschland.
Behandlung oft nur mit privatärztlicher Abrechnung
Zudem weigern sich nach wie vor viele Ärzte, deutsche Touristen im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens zu behandeln; verlangt wird hingegen die privatärztliche Abrechnung. Der zusätzliche Abschluss einer preiswerten Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher für diesen Personenkreis durchaus sinnvoll, deckt sie doch die Kosten aller notwendigen medizinischen Maßnahmen und eines eventuell erforderlichen Krankenrücktransports in der tatsächlichen Höhe ab.
Angeboten wird der Versicherungsschutz sowohl als zeitlich befristete Police für die tatsächliche Reisedauer wie auch als Ganzjahresvertrag. Die Tagespolice kommt vor allem dann in Frage, wenn nur eine kürzere Urlaubsreise pro Jahr unternommen wird. Ein Ganzjahresvertrag ist hingegen für Mehrfachreisende interessant, aber auch für grenznah wohnende Wochenendausflügler. Nicht erforderlich ist die Auslandsreise-Krankenversicherung hingegen für alle privat Krankenversicherten. Ihre Absicherung erstreckt sich in der Regel zumindest auf Europa, oftmals gilt sogar – zumindest zeitlich befristet oder nach entsprechender Meldung an die Versicherungsgesellschaft – weltweiter Schutz.
Insbesondere bei kostspieligeren Reisen, die über Veranstalter gebucht werden, sollte jeder Urlauber den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung in Erwägung ziehen, die alle anfallenden Kosten übernimmt, wenn eine Reise beispielsweise wegen schwerer Krankheit oder eines Todesfalls nicht angetreten werden kann. Gegen Aufpreis wird daneben eine Reiseabbruch-Versicherung offeriert, die im Gegensatz zur Reiserücktrittskosten-Versicherung auch dann eintritt, wenn eine Reise wegen eines wichtigen Ereignisses abgebrochen werden muss. Je nach Versicherungspolice und Grund des Nichtantritts bzw. Abbruchs müssen Urlaubswillige mit einem Selbst- behalt von bis zu 20% der Stornokosten rechnen. Wichtig dabei: Der Versicherte ist zur Schadensminderung verpflichtet, d.h., er muss eine gebuchte Reise bereits dann stornieren, wenn etwa aufgrund einer neu aufgetretenen Krankheit zunächst lediglich die theoretische Gefahr besteht, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Vielen Urlaubern ist auch nicht bewusst, dass die Police nicht in den Fällen leistet, die vom Versicherten selbst zu vertreten sind, z.B. eine Stornierung aufgrund einer fehlenden Vertretung in der Offizin.
Verzichtbar ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung immer dann, wenn der Veranstalter bereits entsprechende Gruppenpolicen abgeschlossen hat. Im Fall der Direktbuchung eines Hotels erlauben die Vertragsbedingungen oftmals auch kurzfristige Stornierungen ohne Kosten, vielfach wird zudem Kulanz geübt.
Zu den beliebtesten Versicherungen der Reisebüros zählt schließlich die Reisegepäck-Versicherung, die – zumindest in der Theorie – für das gesamte Gepäck einschließlich der aufgegebenen Koffer bis zur Höhe der versicherten Summe haftet. Neben Diebstahl und Raub sind dabei oftmals auch Schäden durch Verlieren innerhalb bestimmter Grenzen abgedeckt.
Unsicherheiten bei der Gepäckpolice
Speziell hier werden die Versicherungsbedingungen jedoch derart restriktiv ausgelegt, dass Schadensersatzzahlungen in weniger als der Hälfte aller gemeldeten Fälle geleistet werden. So ist der Versicherte nicht nur verpflichtet, sein Gepäck ständig im Auge zu behalten, vielmehr wird oft auch ein enger Körperkontakt vorgeschrieben. Wird dann der Koffer am Bahnhof kurz abgestellt, um im Fahrplan nachzulesen, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Auch sind Wertsachen in der Regel nicht oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen versichert, Gleiches gilt z.B. für die Foto- und Filmausrüstung. Eine Reisegepäck-Versicherung sollte daher nur bei sehr hochwertigem Gepäck und unter strenger Beachtung der Obliegenheiten abgeschlossen werden, oftmals ist eine Spezialpolice – etwa für die Fotoausrüstung – aufgrund ihres häufig weitreichenderen Deckungsumfangs die sinnvollere Lösung.
Online-Preisvergleiche
Bei jeder Art der Reiseversicherung ist es sinnvoll, die Preise zu vergleichen. Denn mittlerweile bieten zahlreiche Unternehmen kostengünstige Policen im Internet an. Auch darauf spezialisierte Makler, z.B. die Dr. Walter GmbH (www.reiseversicherung.com) oder die TravelProtect GmbH (www.reiseversicherungsvergleich.com) stellen Preisvergleiche sowie oftmals eine Tiefpreisgarantie ins Netz und ermöglichen den Online-Abschluss – meist innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach der Buchung. Gerade hier gilt es jedoch, das Versicherungspaket zu prüfen: Oft werden mehrere Versicherungen in einem Paket gebündelt, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Ein Paket sollte daher nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die abgesicherten Bereiche auch tatsächlich gewünscht werden und das Paket preiswerter ist als die Summe einzeln abzuschließender Bausteine.
In jedem Fall sollten Urlauber auch einen Blick in die Bedingungen ihrer Kreditkarte werfen. Oftmals beinhaltet der Jahresbeitrag ein mehr oder minder umfangreiches Paket von Reiseversicherungen mit hohen Deckungssummen. Wichtig ist hier lediglich, die Vertragsbedingungen genau zu lesen, denn vielfach tritt der Versicherungsschutz nur dann in Kraft, wenn die Reisebuchung über die jeweilige Kreditkarte bezahlt wird. Schließlich sehen auch manche Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden eine automatische Versicherung vor, sodass gesonderte Policen verzichtbar werden.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(09):15-15