Claudia Mittmeyer
Im Jahr 2010 gingen beim Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt 5.964 Beschwerden ein. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2009 eine Steigerung um 18,9%. Bei 28% der 4.935 zulässigen Beschwerden konnten die Versicherten letztlich einen vollständigen oder teilweisen Erfolg verbuchen.
Die weit überwiegende Zahl der Beschwerden betraf die Vollversicherung. Häufigster Streitpunkt war in 20,4% der Fälle die medizinische Notwendigkeit einer Therapie oder Verordnung. Dies betrifft etwa die Frage, ob eine Erkrankung stationär oder ambulant behandelt werden muss, aber auch die Erstattungsfähigkeit von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. An zweiter Stelle stand mit 13,9% die Auslegung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(09):4-4