Aktuell

AWA-Rückblick: Nachrichten in aller Kürze


Dr. Christine Ahlheim

  • Als neuen Präsidenten der Bun­desärztekammer (BÄK) wählte der Deutsche Ärztetag in Kiel den Radiologen Frank Montgomery. Bekannt wurde Montgomery einer breiten Öffentlichkeit vor allem dadurch, dass er als langjähriger Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund für die Klinikärzte in eigenen Tarifverträgen mehr Geld und bessere Arbeitsbedingun­gen erstritt. Diesem Thema wird er auch weiterhin treu bleiben – als vordringliche Aufgabe seiner neuen Tätigkeit nannte Montgomery die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte.
  • Das Gros der Deutschen sieht gesetzlich und privat Krankenversicherte ungleich behandelt – so das Ergebnis einer repräsen­tativen Umfrage der GfK Marktforschung Nürnberg im Auftrag der Apotheken Umschau. Danach sind 83,0% der Deutschen der Ansicht, dass es schon heute in Deutschland eine Zweiklassenmedizin gebe und nur noch Privatpatienten und Selbstzahler eine optimale medizinische Versorgung erhielten.

  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen künftig nicht mehr von Leistungserbringern gegründet werden dürfen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen – so sieht es der erste Arbeitsentwurf für das geplante Versorgungsgesetz vor. Eine MVZ-Gründung wäre Apothekern dann verwehrt.

  • Während die Apotheken dank AMNOG unter empfindlichen Einbußen leiden, erwirtschaften die Ersatzkassen üppige Überschüsse. Nach Mitteilung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) haben diese im ersten Quartal 2011 ein Plus von 518 Mio. € erzielt.

  • Gesetzlich Versicherte müssen immer noch länger auf einen Arzttermin warten als Privatpatienten, doch der Abstand wird kürzer – dies ergab eine aktuelle Umfrage von Kantar Health (vormals Emnid) im Auftrag des BKK Bundesverbandes. Danach warten GKV-Patienten im Durchschnitt 20 Tage auf einen Termin und damit einen Tag weniger als 2008, während sich PKV-Patienten 14 Tage und damit 4 Tage länger als noch 2008 gedulden müssen.

  • Zahlt ein Mieter die Miete fortlaufend unpünktlich, darf ihm fristlos gekündigt werden – so der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. Juni 2011 (VIII ZR 91/10). Die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Entrichtung der Mietzahlung durch den Mieter stellt nach Ansicht der BGH-Richter eine so gravierende Pflichtverletzung dar, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Absätze 1 und 3 BGB rechtfertigt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(12):2-2