Finanzplanung

Der Umgang mit Geld wird nicht unterrichtet


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Ob Geburtenliste der Krankenhäuser oder Namen von Erstklässlern oder Schulabsolventen – bei Finanzdienstleistern sind sie heiß begehrt. Denn schließlich sind diese Ereignisse ein willkommener Anlass zum Verkauf von Produkten. Eine kritische Distanz lohnt sich jedoch.

Sparbuch fürs Kind

Eltern sind mithin besonders gefordert. Dies beginnt bei der Geburt eines Kindes. Nach wie vor unverzichtbar erscheint das klassische Sparkonto. Es dient zum einen vorrangig dazu, Geldgeschenke der Verwandtschaft zu sammeln, zum anderen hat es auch einen psychologischen Effekt: Ein Sparschwein verlockt immer wieder dazu, Geldbeträge zu entnehmen, bei einem Sparkonto sieht das Kind sein „Vermögen“ anwachsen und kann sich später auch einmal selbst etwas Größeres kaufen. Einige Kreditinstitute bieten im Übrigen Sonderkonditionen für derartige Sparkonten, sodass sich der Sparfleiß des Kindes auch in nennenswerten Zinsgutschriften niederschlägt.

Der eigentliche „Start in die Finanzwelt“ beginnt heute vielfach im Bereich der Grundschule mit dem „Taschengeldkonto“, einem Girokonto, das von Sparkassen und Banken während der Schul- und Ausbildungszeit meist nicht nur kostenlos geführt, sondern auch attraktiv verzinst wird. Hier kann der Jugendliche erste Erfahrungen mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr sammeln, zudem stärkt es das Selbstbewusstsein, wenn das Taschengeld am Geldausgabeautomaten abgehoben wird. Überziehungen sind generell nicht möglich, allerdings kann das Kind jederzeit über sein Guthaben verfügen.

Weitere Verträge oder Konten sind für Schüler im Regelfall verzichtbar, sofern keine großen Beträge zur Verfügung stehen. Andererseits ist es für Eltern überlegenswert, das Kindergeld über einen Sparplan z.B. für die spätere Ausbildung bzw. das Studium des Kindes anzusammeln. Hierfür bieten sich vor allem Banksparpläne an, deren Verzinsung derzeit zwar vergleichsweise niedrig ist, die jedoch auch keinerlei Risiken bergen. Alternativ kommen Investmentfonds-Sparpläne in Betracht, wobei mit der Wahl des Fondsprodukts das Chance/Risiko-Verhältnis gesteu­ert werden kann. Hier sollte die Entscheidung auf Basis der ohnehin bereits vorhandenen Geldanlagen getroffen werden, also insbesondere die breite Streuung oberste Priorität haben. Sehr kritisch sollte man hingegen angebotene Ausbildungs- bzw. Aussteuerversicherungen sehen, die hohe Provisionen kosten, unflexi­bel sind und letztlich meist nur geringe Erträge erwarten lassen.

Frühzeitig nachdenken sollte man hingegen über den Versicherungsschutz des Nachwuchses selbst, z.B. in Form einer Kinder-Unfallversicherung, einer Zusatzversicherung für Zahnersatz und Brille sowie ggf. der privaten Krankenversicherung. Grundregel dabei: Nur das versichern, was einem persönlich auch wirklich wichtig erscheint. Keinesfalls sollte man sich von bunten Werbeprospekten blenden lassen, selbst wenn darin mögliche Risiken und Folgeschäden eindrucksvoll geschildert werden. Die Altersversorgung und ähn­liche Szenarien sind in dieser Lebensphase ohnehin noch kein Thema – auch wenn die Versicherungswirtschaft manchmal an­deres suggeriert.

Staatliche Förderung

Der nächste Schritt im Bereich der Finanzplanung stellt der Eintritt in die Berufstätigkeit dar, also insbesondere der Beginn der Ausbildung bzw. die ersten Einkünfte neben dem Studium. Vorteilhaft ist hier ein Vertrag zur Anlage der Vermögenswirk­samen Leistungen (VL), die von den meisten Betrieben zusätzlich zum Gehalt bezahlt werden. Zur Wahl stehen Banksparplan, Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung, Bausparver­trag, Investment-Anlagekonto und verschiedene Formen von Aktiensparplänen. Staatlich gefördert werden allerdings nur Bausparverträge sowie Aktien- bzw. Ak­tienfondsanlagen, die des­halb auch besonders rentabel sind.

Gerade bei Bausparverträgen ist auf die Wahl eines hochverzinsten Tarifs und die Vereinbarung einer möglichst niedrigen Vertragssumme zu achten, nach der sich die Abschlussgebühr errechnet. Jedoch können Bausparer mit VL-Verträgen zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten, sofern der Vertrag zum Kauf oder Bau einer Immobilie oder zu anderen wohnwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt wird. Bei Fonds- und Aktienanlagen sollten möglichst risikoarme Standardpapiere gewählt werden.

Zurückhaltung ist indes bei allen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen geboten – unabhängig davon, ob diese während der Berufsausbildung oder während eines Studiums angeboten werden. Gleiches gilt für Riester-Policen. Oft sind z.B. bei privaten Rentenversicherungen Laufzeiten bis zum 65. oder sogar 85. Lebensjahr vorgesehen, wobei man – so der Vermittler – selbstverständlich auch zu einem früheren Zeitpunkt aussteigen könne. Spätestens nach einigen Jahren erkennen die Versicherungskunden jedoch den Unsinn solcher langen Laufzeiten, sodass diese Policen meist beim ersten größeren Kapitalbedarf gekündigt werden – zur Freude der Versicherungsgesellschaften, die nur den extrem niedrigen Rückkaufswert auszahlen müssen. Aber auch die Beibehaltung lohnt sich aufgrund der in der Regel niedrigen Versicherungssummen selten. Zudem ist zu bedenken, dass in jungen Jahren oft noch kein „Risiko“ – etwa die Familie ohne eigenes Einkommen – abzusichern ist, sodass auch die Sicherheitskomponente keine Rolle spielt.

Mit dem Berufsbeginn sollte hingegen über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden. Zum Jahresbeginn 2001 wurde der gesetzliche Versicherungsschutz in diesem Bereich massiv eingeschränkt, bei einer schweren Krankheit oder Behinderung droht der Abstieg zum Sozialfall. In jedem Fall sollten die Angebote detailliert miteinander verglichen werden, wobei neben den Prämien auch der Leistungsbeginn (in % der Berufsunfähigkeit) und die Nebenbedingungen (z.B. Verweisungsrecht auf einen anderen als den erlernten Beruf) einer kritischen Prüfung unterzogen werden sollten.

Mit dem ersten eigenen Vermögen der Kinder schwinden naturgemäß auch die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Eltern. Dennoch sollte den Kindern frühzeitig verdeutlicht oder – noch besser – vorgelebt werden, dass die Ausgaben stets in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen sollten und dass Kredite zwar praktisch, letztlich aber auch teuer sind. Die regelmäßige Finanzplanung – früher war dies das Haushaltsbuch – ist nach wie vor die Grundlage für den finanziellen Wohlstand, den sich auch junge Menschen eines Tages erhoffen.

Allerdings ist es gerade für die heutige junge und vermögende Generation nicht einfach, den Überblick über ihre finanziellen Möglichkeiten zu behalten. Ein Haushaltsbuch wird heute niemand mehr führen, jedoch kann es manchmal ganz spannend sein, mit einem der zahlreichen hierfür konzipierten Computerprogramme die Ausgaben den Einnahmen gegenüberzustellen.

Aber auch die bereitwillige Unterstützung der Sparkassen und Banken bei der kurzzeitigen oder längerfristigen Kreditaufnahme kann sich – spätestens ab dem 18. Lebensjahr, wenn entsprechende Maßnahmen aktiv angeboten werden – zum Problem entwickeln. Wenn ein Auszubildender mit 800€ Nettolohn sein Girokonto bereits mit 8.000€ überziehen kann, wird er als Angestellter mit 8.000€ Monatsgehalt schnell mit 80.000€ in den roten Zahlen sein. Es folgt meist eine Umschuldung auf einen „praktischen Verbraucherkredit“, dem wiederum eine neuerliche Überziehung des Girokontos folgt. Der Weg in die Schuldenfalle ist damit oft vorprogrammiert.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(20):14-14